Frau hat eine Münze in einer Hand und will diese in ein Portemonnaie, welches sie in der anderen Hand hält, einstecken.

Armutsbekämpfung

Existenzsichernde Sozialleistungen müssen vor Armut schützen. Die Leistungen müssen bedarfsdeckend sein und für alle, die Hilfe benötigen, zugänglich sein.

Worum geht es?

Die Überwindung der Armut in einem reichen Land wie Deutschland ist für uns als DGB ein zentrales politisches Anliegen.

Für das Ausmaß der sozialen Ungleichheit sowie der Armut am unteren Ende der Wohlstandsskala ist ein entscheidender Faktor, wie der erarbeitete, gesellschaftliche Reichtum zwischen "Arbeit und Kapital" verteilt wird. Neben dieser Primärverteilung kommen den umverteilenden Steuer- und Sozialleistungssystemen hohe Bedeutung zu – und hier insbesondere den Sozialleistungen, die ihrem Anspruch nach einen existenzsichernden Charakter haben. Daher liegt der Fokus unserer politischen Arbeit im Rahmen der Armutsbekämpfung auf dem Bürgergeld, der Kindergrundsicherung und auch dem Wohngeld.

Ein Schwerpunkt in der jüngeren Vergangenheit war die Überwindung des kritikwürdigen Hartz-IV-Systems durch eine Grundsicherung mit wirksamen Arbeitsförderinstrumenten und bedarfsdeckenden Leistungen. Ziel war der wirksame Schutz vor Armut mithilfe dieser Grundsicherung.  Hier konnten mit der Einführung des Bürgergeldes zumindest substanzielle Fortschritte erreicht werden.

Aktuell engagieren wir uns für eine gut gemachte Kindergrundsicherung, die dafür sorgt, dass finanzielle Hilfen auch bei allen Familien ankommen und die soziale Teilhabe von Kindern deutlich verbessert wird.

Ein weiteres Handlungsfeld wird ab 2024 auch wieder die konstruktiv-kritische Begleitung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung sein. Dabei setzen wir uns als DGB dafür ein, dass der Armutsbericht nicht nur deskriptiven Charakter hat, sondern auch politische Schlussfolgerungen enthält, wie Armut reduziert werden kann.

Um unsere politischen Ziele der Armutsbekämpfung durchzusetzen, kooperieren wir mit anderen Akteuren wie etwa den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden oder dem Netzwerk der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen – beispielsweise im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum oder der Nationalen Armutskonferenz (nak).

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Arbeitsmarktpolitik

Bürgergeld

Das zum Jahresbeginn 2023 in Kraft getretene Bürgergeld  stellt substanzielle Verbesserungen dar. Zwar konnte die Union im Vermittlungsausschuss einige Einschränkungen durchsetzen, die die die positiven Wirkungen der Reform mindern, doch viele Reformansätze konnten im Kern erhalten bleiben. Es handelt sich um mehr als nur Verbesserungen im Detail: In wichtigen Handlungsfeldern wird die Geschäftspolitik der Jobcenter grundlegend neu ausgerichtet und das kritikwürdige Hartz-IV-System zumindest teilweise überwunden (zur DGB-Stellungnahme)

Verbesserter sozialer Schutz

Ersparnisse werden besser geschützt und die vollen Wohnungskosten länger übernommen (innerhalb der Karenzzeit von einem Jahr): Dies schafft mehr soziale Sicherheit für Beschäftigte, die sich in den Transformationsprozessen um ihren Arbeitsplatz sorgen. Zusammen mit den längeren Arbeitslosengeld-Bezugszeiten für Ältere greift faktisch vielfach eine soziale Absicherung ohne scharfe Bedürftigkeitsprüfung, bis die Eingliederung gelingt bzw. der Übergang in Rente möglich ist

Kooperative Arbeitsweise

Positiv bewerten wir ebenfalls, dass die Arbeitsweise der Jobcenter kooperativer wird und Integrationsziele und -schritte einvernehmlich vereinbart werden (Kooperationsplan). Die Sanktionen sind nun zumindest deutlich entschärft.

Mehr Weiterbildungen statt Vermittlung - auch in prekäre Arbeit

Insbesondere wurden mit der Einführung des Bürgergeldes substanzielle Fortschritte bei der Arbeitsförderung erzielt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung  stark verbessert. Der Zugang zur Weiterbildung wurde erleichtert, das Weiterbildungsgeld eingeführt sowie die Förderkonditionen mit dem Wegfall des Vermittlungsvorranges und der Regelung der unverkürzten Förderung einer Ausbildung optimiert.

Arbeit lohnt sich!

Die Höhe des Bürgergeldes steht derzeit stark in der Kritik: Teile der Union und der FDP sowie einige Arbeitgebervertreter versuchen mit teils falschen Zahlen und unvollständigen Rechnungen Beschäftigte und Bürgergeldberechtigte gegeneinander auszuspielen und behaupten, Arbeit lohne sich nicht mehr. Wenn sauber gerechnet wird und die Sozialleistungen mitberücksichtigt werden, die Arbeitnehmer*innen zustehen, ergeben sich deutliche Lohnabstände. Dies belegen unsere detaillierten Beispielrechnungen.

Die spürbaren Erhöhungen des Bürgergeldes zum Jahresbeginn 2023 und die geplante zum Jahresbeginn 2024 sind den extremen Preissteigerungengeschuldet, die – so eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – berücksichtigt werden müssen. Der neue Anpassungsmechanismus stellt eine starke Verbesserung dar, sichert aber noch nicht systematisch, dass die Inflation vollständig ausgeglichen wird. Die belegt eine Studie der Sozialwissenschaftlerin Irene Becker in unserem Auftrag, die Sie hier abrufen können.

Unsere Forderungen

  • Jobcenter ausreichend finanzieren
    Damit die Jobcenter ihre anspruchsvollen Aufgaben gut erledigen können und damit die durch das Bürgergeldgesetz stark verbesserte Förderung der Weiterbildung ihre volle Wirkung entfalten kann, benötigen die Jobcenter ausreichende finanzielle Mittel. 
  • Regelsätze armutsfest machen
    Anders als derzeit darf sich die Herleitung nicht in einem Zirkelschluss nur auf die Ärmsten der Armen (untere 15 Prozent der Single-Haushalte) beziehen und willkürliche Streichungen von Positionen als vermeintlich nicht regelsatzrelevant müssen unterbleiben.

Die Koalition hat ein "Bürgergeld-Ergänzungsgesetz" angekündigt. Wir als DGB fordern, darin u. a. folgende Verbesserungen umzusetzen:

  • Wohnkosten realistisch bemessen
    Die Vorgaben für die Kommunen zur Bestimmung der örtlichen Angemessenheitsgrenzen müssen so konkretisiert werden, dass sichergestellt ist, dass zu diesen Konditionen auch freie Wohnungen am örtlichen Markt verfügbar sind.
  • Erwerbsarbeit stärker wertschätzen
    Die leistungsmindernde Anrechnung von Erwerbseinkommen muss so reformiert werden, dass Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit ausweiten, durchgängig auch ein höheres verfügbares Einkommen erzielen. 
  • Förderkonditionen für den Sozialen Arbeitsmarkt verbessern
    Die Förderkonditionen (§ 16i SGB II) müssen so verbessert werden, dass  mehr 3-, 4- und 5-jährige Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Dazu müssen gemeinwohlorientierte Betriebe erhöhte Lohnzuschüsse erhalten. Die Jobcenter müssen noch stärker darauf hinwirken, dass Frauen und Menschen mit Migrationserfahrung entsprechend ihres Anteils gefördert werden.
Alternativer Text Hier
Beschäftigte und Erwerbslose dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Solange es keine Belege für Sozialmissbrauch im großen Stil beim Bürgergeld oder massenhafte Kündigungen durch Beschäftigte gibt, bleibt die FDP-Kampagne gegen das Bürgergeld böswillige Stimmungsmache. Zweck ist offenbar künstliche Empörung und Spaltung: FDP und Arbeitgeberverbände wollen Geringverdienenden weismachen, dass sie angesichts eines angeblich üppigen Bürgergelds selbst zu kurz kommen. Um Bürgergeldsätze und Löhne niedrig zu halten und die dringend notwendige Erhöhung des Mindestlohns zu verhindern, werden verantwortungslos Beschäftigte und Erwerbslose gegeneinander ausgespielt. Was FDP und Jens Teutrine wissen sollten: Gerade Menschen mit kleinem Einkommen merken sehr genau, was Ablenkungsmanöver sind und lassen sich mit solchen Kampagnen nicht verschaukeln. Allen von ihnen ist klar, dass die gegen die Gewerkschaften beschlossene Erhöhung des Mindestlohns angesichts hoher Preise skandalös niedrig ausfallen wird – und dieser Theaterdonner genau davon ablenken soll.
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied

Kindergrundsicherung

Gesetzentwurf mit Licht und Schatten

Nach monatelangem, heftigem Streit hat die sich die Koalition endlich auf einen Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung verständigt und in den Bundestag eingebracht.

Wir als DGB bewerten diesen Entwurf differenziert, sehen Licht aber auch Schatten. Wir werden uns auch weiterhin  dafür engagieren, dass der Entwurf im Gesetzgebungsverfahren nachgebessert wird.

Unsere zentralen Anliegen dazu erläutern wir unter unseren Forderungen.

Kindergrundsicherung: Bürgerfreundlich und armutsfest

Mit der Grundidee einer Kindergrundsicherung werden vor allem 2 Ziele verfolgt:

  1. Die Geldleistung soll bei allen Familien ankommen, die leistungsberechtigt sind.
    Dazu werden unterschiedliche Leistungen für Kinder zusammengefasst, die – auch digital möglichen – Antragsverfahren bürgerfreundlich gestaltet und die Leistungsgewährung so weit wie möglich automatisiert: Das heißt, bereits bei anderen Stellen bekannte Daten werden automatisiert abgerufen und so das individuelle Beibringen von Nachweisen weitgehend überflüssig gemacht.
  2. Die Höhe der Geldleistung muss den Bedarf eines Kindes decken, wirksam vor Armut schützen und soziale Teilhabe ermöglichen.
    Dazu müssen die Regelsätze für Kinder und Jugendliche grundlegend neu berechnet werden. Anders als derzeit beim Bürgergeld darf sich die Herleitung nicht in einem Zirkelschluss nur auf die Ärmsten der Armen (unter 20 Prozent der Familien) beziehen und willkürliche Streichungen von Positionen als vermeintlich nicht regelsatzrelevant müssen unterbleiben.

Der Entwurf für das Bundeskindergrundsicherungsgesetz zeigt für das 1. Ziel substanzielle Fortschritte. Viele Neuregelungen werden dazu beitragen, dass zukünftig deutlich mehr Familien die Geldleistungen erhalten Zudem kommt es zu materiellen Verbesserungen für einen Teil der Kinder.

Doch wenn es um das 2. Ziel geht, enttäuscht  der Gesetzentwurf . Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, wird das Existenzminimums nicht neubemessen. Für uns bleibt diese Neuermittlung notwendig und auf der politischen Agenda.

DGB-Konzept: Geringverdienende unterstützen - soziale Teilhabe für alle Kinder ermöglichen!

Bereits 2020 hatten wir ein detailliertes, eigenes Konzept einer Kindergrundsicherung vorgelegt und dessen Wirkungen von Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) durchrechnen lassen. Bei dem DGB-Konzept stehen Geringverdienende mit Kindern in einem besonderen Fokus: Nicht nur Familien, die heute Bürgergeld beziehen, sondern auch Familien der "unteren Mitte", deren Einkommen über dem Bürgergeldniveau liegen, sollen materiell bessergestellt werden. Dazu wird ein Nettoeinkommen als oberer Ankerpunkt definiert. Dieser Ankerpunkt resultiert aus einem Bruttolohn, der 85 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts entspricht. Bis zu diesem Ankerpunkt soll der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung ausbezahlt und behutsam abgeschmolzen werden.

Kindergrundsicherung: Wird noch gut, was lange gärt?

Seit über 20 Jahren wird über die Kindergrundsicherung diskutiert. Jetzt soll sie 2025 endlich kommen. Ziel ist es die hohe Kinderarmut zu bekämpfen. Alle Eltern sollen die Leistungen, die ihren Kindern zustehen, zukünftig einfach digital beantragen und unbürokratisch erhalten. Das Netzwerk Sozialrecht widmet sich in seinem Thema des Monats der Kindergrundsicherung und beschäftigt sich mit diesen grundlegenden Fragen:

 

  • Ist es der "Neustart der Familienförderung"?
  • Was ist von der Grundidee einer Kindergrundsicherung übrig geblieben?
  • Welche Leistungsverbesserungen sind zu erwarten?
  • Unsere Forderungen:
    Gesetzentwurf nachbessern!

    • Einkommenseinbußen müssen berücksichtigt werden
      Sinkt das Einkommen eines Elternteils – etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder wenn die Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes reduziert wird – muss dies zu einem höheren Anspruch auf Kindergrundsicherung führenNotwendig ist eine Öffnungsklausel, nach der das reduzierte, aktuelle Einkommen maßgebend ist.
    • Leistungen (wie) aus einer Hand gewähren
      Familien müssen alle Leistungen der Kindergrundsicherung bei einer Anlaufstelle (Frontoffice) und in einem Antragsverfahren geltend machen können. Sollte es bei der bisher vorgesehenen Aufgabenteilung bei mehreren Behörden bleiben, darf das nur im Hintergrund (Backoffice) und ohne zusätzlichen Aufwand für die Familien wirksam werden.
    • Keine Kürzung der Leistungen für Kinder von Geflüchteten
      In allen Leistungssystemen soll der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro monatlich gestrichen werden. Da Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz bekommen, nicht von den Vorteilen der Kindergrundsicherung profitieren, sinken ihre Leistungen dadurch. Diese völlig inakzeptable Kürzung bei den Ärmsten der Armen muss zurückgenommen werden.
    • Mittelfristig: Existenzminimum neu ermitteln
      Mittelfristig müssen die Existenzminima von Kindern und Jugendlichen grundlegend neu und bedarfsgerecht ermittelt werden. Entsprechen müssen die Leistungssätze so erhöht werden, dass sie alle Kinder wirksam vor Armut schützen. Dies sollte 2025 geschehen, wenn nach der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 2023 ohnehin turnusgemäß eine Neuermittlung der Regelsätze erfolgen muss.
    Alternativer Text Hier
    Es braucht wirksame finanzielle Hilfen für Familien
    Weil die Armut Kinder so oft unsichtbar werden lässt, ist es gut, dass künftig im Parlament über die Kindergrundsicherung öffentlich diskutiert wird. Der Gesetzentwurf enthält viel Gutes: Familien sollen auf bestehende Ansprüche aufmerksam gemacht und Antragsverfahren einfacher und bürgerfreundlicher werden.

    Damit aus einem guten Plan aber auch tatsächlich wirksame finanzielle Hilfen werden, die bei den Familien ankommen, müssen die Abgeordneten nachbessern: Bei der Entscheidung, wie viel Kindergrundsicherung einer Familie zusteht, müssen aktuelle Einkommensverluste berücksichtigt werden. Wird beispielsweise ein Elternteil arbeitslos oder muss in Kurzarbeit wechseln, dann muss die Kindergrundsicherung höher ausfallen. Der derzeit vorgesehene Bezug auf das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate ist zu starr und wird viele Familien enttäuschen, die finanzielle Hilfe dringend benötigen.
    Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied

    Papiere und Downloads

    Die Zeit ist reif: Superreiche gerecht besteuern.

    Für einen starken Sozialstaat, Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und Klimatransformation - in Deutschland und weltweit.

    Positionspapier

    Die Anzahl an Milliardär*innen nimmt zu und die größten Vermögen wachsen weiter. Währenddessen bleibt die Armut in Deutschland mit 16,6 % auf einem inakzeptabel hohen Niveau und die öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge verfallen zunehmend. Die wachsende Ungleichheit ist eine große Gefahr für die Demokratie. Der DGB fordert deshalb mit 21 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Sozial- und Wohlfahrts- und Umweltverbänden, die Besteuerung großer Vermögen in Form einer Vermögensteuer und einer Vermögensabgabe. Superreiche müssen mehr zum Gemeinwesen beitragen. Denn es braucht viel mehr Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Daseinsvorsorge und eine sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft. Den ganzen Verbände-Aufruf „Die Zeit ist reif: Superreiche gerecht besteuern“ gibt es hier als Download. 

     

    07. Oktober 2024

    DGB Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung

    Stellungnahme

    Der Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung macht die finanzielle Unterstützung viel leichter zugänglich und sieht einfachere und bürgerfreundlichere Verfahren vor. So kann es gelingen, dass das Geld bei mehr Familien ankommt. Allerdings fällt die notwendige Neuberechnung dessen, was ein Kind für ein gutes Aufwachsen braucht aus, und die Leistungshöhe ist zu niedrig, um alle Kinder wirksam vor Armut zu schützen.

    12. September 2023

    Termine

    Wirtschaftspolitik für die Transformation

    Diskussion

    02.12.2024 Montag

    Steigende Energiekosten, Klimakrise und geopolitische Spannungen – unsere Wirtschaft steht vor enormen Herausforderungen. Am 2. Dezember 2024 wollen wir gemeinsam mit dir und Expert*innen, Vertreter*innen aus Gewerkschaften, Industrie und Klimaschutz über Lösungen diskutieren.

    18:00 - 20:00 Uhr

    DGB-Bundesvorstandsverwaltung, Willi-Richter-Saal, Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 Berlin

    DGB-Dialog Künstliche Intelligenz: Booster oder Barriere? KI und Diversität

    Online

    12.12.2024 Donnerstag

    Aufgrund der großen Resonanz wird die "KI-Reihe" des DGB nach dem Sommer 2024 fortgesetzt. Wir starten mit dem Thema: "Booster oder Barriere? KI und Diversität".

    16:30 - 17:30 Uhr

    Aus dem Studio im Hans-Böckler-Haus (Digital/MS-Teams)

    Welttag für menschenwürdige Arbeit

    Aktionstag

    07.10.2025 Dienstag

    An diesem Tag, der erstmals am 7. Oktober 2008 begangen wurde, treten Gewerkschaften weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Wir fordern gerechte Löhne überall.

    Weltweit

    Aktuelles

    Wichtige Neuerungen und Entwicklungen zur Armutsbekämpfung

    Bürgergeld: Pauschale fürs Wohnen ist eine Leistungskürzung

    Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied

    Kita-Qualitätsgesetz: Gewinnung neuer Fachkräfte darf nicht nach zwei Jahren enden

    Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende

    Bürgergeld: Steigende Preise weiterhin berücksichtigen

    Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

    Homeoffice ist kein Ersatz für gute Kinderbetreuung

    Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied

    Kita-Qualitätsgesetz: DGB begrüßt bessere Finanzierung frühkindlicher Bildung

    Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende

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