Die Zeit ist reif: Superreiche gerecht besteuern.
Für einen starken Sozialstaat, Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und Klimatransformation - in Deutschland und weltweit.
Positionspapier07. Oktober 2024
Datei herunterladenExistenzsichernde Sozialleistungen müssen vor Armut schützen. Die Leistungen müssen bedarfsdeckend sein und für alle, die Hilfe benötigen, zugänglich sein.
Die Überwindung der Armut in einem reichen Land wie Deutschland ist für uns als DGB ein zentrales politisches Anliegen.
Für das Ausmaß der sozialen Ungleichheit sowie der Armut am unteren Ende der Wohlstandsskala ist ein entscheidender Faktor, wie der erarbeitete, gesellschaftliche Reichtum zwischen "Arbeit und Kapital" verteilt wird. Neben dieser Primärverteilung kommen den umverteilenden Steuer- und Sozialleistungssystemen hohe Bedeutung zu – und hier insbesondere den Sozialleistungen, die ihrem Anspruch nach einen existenzsichernden Charakter haben. Daher liegt der Fokus unserer politischen Arbeit im Rahmen der Armutsbekämpfung auf dem Bürgergeld, der Kindergrundsicherung und auch dem Wohngeld.
Ein Schwerpunkt in der jüngeren Vergangenheit war die Überwindung des kritikwürdigen Hartz-IV-Systems durch eine Grundsicherung mit wirksamen Arbeitsförderinstrumenten und bedarfsdeckenden Leistungen. Ziel war der wirksame Schutz vor Armut mithilfe dieser Grundsicherung. Hier konnten mit der Einführung des Bürgergeldes zumindest substanzielle Fortschritte erreicht werden.
Aktuell engagieren wir uns für eine gut gemachte Kindergrundsicherung, die dafür sorgt, dass finanzielle Hilfen auch bei allen Familien ankommen und die soziale Teilhabe von Kindern deutlich verbessert wird.
Ein weiteres Handlungsfeld wird ab 2024 auch wieder die konstruktiv-kritische Begleitung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung sein. Dabei setzen wir uns als DGB dafür ein, dass der Armutsbericht nicht nur deskriptiven Charakter hat, sondern auch politische Schlussfolgerungen enthält, wie Armut reduziert werden kann.
Um unsere politischen Ziele der Armutsbekämpfung durchzusetzen, kooperieren wir mit anderen Akteuren wie etwa den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden oder dem Netzwerk der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen – beispielsweise im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum oder der Nationalen Armutskonferenz (nak).
Das zum Jahresbeginn 2023 in Kraft getretene Bürgergeld stellt substanzielle Verbesserungen dar. Zwar konnte die Union im Vermittlungsausschuss einige Einschränkungen durchsetzen, die die die positiven Wirkungen der Reform mindern, doch viele Reformansätze konnten im Kern erhalten bleiben. Es handelt sich um mehr als nur Verbesserungen im Detail: In wichtigen Handlungsfeldern wird die Geschäftspolitik der Jobcenter grundlegend neu ausgerichtet und das kritikwürdige Hartz-IV-System zumindest teilweise überwunden (zur DGB-Stellungnahme)
Ersparnisse werden besser geschützt und die vollen Wohnungskosten länger übernommen (innerhalb der Karenzzeit von einem Jahr): Dies schafft mehr soziale Sicherheit für Beschäftigte, die sich in den Transformationsprozessen um ihren Arbeitsplatz sorgen. Zusammen mit den längeren Arbeitslosengeld-Bezugszeiten für Ältere greift faktisch vielfach eine soziale Absicherung ohne scharfe Bedürftigkeitsprüfung, bis die Eingliederung gelingt bzw. der Übergang in Rente möglich ist
Positiv bewerten wir ebenfalls, dass die Arbeitsweise der Jobcenter kooperativer wird und Integrationsziele und -schritte einvernehmlich vereinbart werden (Kooperationsplan). Die Sanktionen sind nun zumindest deutlich entschärft.
Insbesondere wurden mit der Einführung des Bürgergeldes substanzielle Fortschritte bei der Arbeitsförderung erzielt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung stark verbessert. Der Zugang zur Weiterbildung wurde erleichtert, das Weiterbildungsgeld eingeführt sowie die Förderkonditionen mit dem Wegfall des Vermittlungsvorranges und der Regelung der unverkürzten Förderung einer Ausbildung optimiert.
Die Höhe des Bürgergeldes steht derzeit stark in der Kritik: Teile der Union und der FDP sowie einige Arbeitgebervertreter versuchen mit teils falschen Zahlen und unvollständigen Rechnungen Beschäftigte und Bürgergeldberechtigte gegeneinander auszuspielen und behaupten, Arbeit lohne sich nicht mehr. Wenn sauber gerechnet wird und die Sozialleistungen mitberücksichtigt werden, die Arbeitnehmer*innen zustehen, ergeben sich deutliche Lohnabstände. Dies belegen unsere detaillierten Beispielrechnungen.
Die spürbaren Erhöhungen des Bürgergeldes zum Jahresbeginn 2023 und die geplante zum Jahresbeginn 2024 sind den extremen Preissteigerungengeschuldet, die – so eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – berücksichtigt werden müssen. Der neue Anpassungsmechanismus stellt eine starke Verbesserung dar, sichert aber noch nicht systematisch, dass die Inflation vollständig ausgeglichen wird. Die belegt eine Studie der Sozialwissenschaftlerin Irene Becker in unserem Auftrag, die Sie hier abrufen können.
Die Koalition hat ein "Bürgergeld-Ergänzungsgesetz" angekündigt. Wir als DGB fordern, darin u. a. folgende Verbesserungen umzusetzen:
Solange es keine Belege für Sozialmissbrauch im großen Stil beim Bürgergeld oder massenhafte Kündigungen durch Beschäftigte gibt, bleibt die FDP-Kampagne gegen das Bürgergeld böswillige Stimmungsmache. Zweck ist offenbar künstliche Empörung und Spaltung: FDP und Arbeitgeberverbände wollen Geringverdienenden weismachen, dass sie angesichts eines angeblich üppigen Bürgergelds selbst zu kurz kommen. Um Bürgergeldsätze und Löhne niedrig zu halten und die dringend notwendige Erhöhung des Mindestlohns zu verhindern, werden verantwortungslos Beschäftigte und Erwerbslose gegeneinander ausgespielt. Was FDP und Jens Teutrine wissen sollten: Gerade Menschen mit kleinem Einkommen merken sehr genau, was Ablenkungsmanöver sind und lassen sich mit solchen Kampagnen nicht verschaukeln. Allen von ihnen ist klar, dass die gegen die Gewerkschaften beschlossene Erhöhung des Mindestlohns angesichts hoher Preise skandalös niedrig ausfallen wird – und dieser Theaterdonner genau davon ablenken soll.
Nach monatelangem, heftigem Streit hat die sich die Koalition endlich auf einen Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung verständigt und in den Bundestag eingebracht.
Wir als DGB bewerten diesen Entwurf differenziert, sehen Licht aber auch Schatten. Wir werden uns auch weiterhin dafür engagieren, dass der Entwurf im Gesetzgebungsverfahren nachgebessert wird.
Unsere zentralen Anliegen dazu erläutern wir unter unseren Forderungen.
Mit der Grundidee einer Kindergrundsicherung werden vor allem 2 Ziele verfolgt:
Der Entwurf für das Bundeskindergrundsicherungsgesetz zeigt für das 1. Ziel substanzielle Fortschritte. Viele Neuregelungen werden dazu beitragen, dass zukünftig deutlich mehr Familien die Geldleistungen erhalten Zudem kommt es zu materiellen Verbesserungen für einen Teil der Kinder.
Doch wenn es um das 2. Ziel geht, enttäuscht der Gesetzentwurf . Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, wird das Existenzminimums nicht neubemessen. Für uns bleibt diese Neuermittlung notwendig und auf der politischen Agenda.
Bereits 2020 hatten wir ein detailliertes, eigenes Konzept einer Kindergrundsicherung vorgelegt und dessen Wirkungen von Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) durchrechnen lassen. Bei dem DGB-Konzept stehen Geringverdienende mit Kindern in einem besonderen Fokus: Nicht nur Familien, die heute Bürgergeld beziehen, sondern auch Familien der "unteren Mitte", deren Einkommen über dem Bürgergeldniveau liegen, sollen materiell bessergestellt werden. Dazu wird ein Nettoeinkommen als oberer Ankerpunkt definiert. Dieser Ankerpunkt resultiert aus einem Bruttolohn, der 85 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts entspricht. Bis zu diesem Ankerpunkt soll der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung ausbezahlt und behutsam abgeschmolzen werden.
Seit über 20 Jahren wird über die Kindergrundsicherung diskutiert. Jetzt soll sie 2025 endlich kommen. Ziel ist es die hohe Kinderarmut zu bekämpfen. Alle Eltern sollen die Leistungen, die ihren Kindern zustehen, zukünftig einfach digital beantragen und unbürokratisch erhalten. Das Netzwerk Sozialrecht widmet sich in seinem Thema des Monats der Kindergrundsicherung und beschäftigt sich mit diesen grundlegenden Fragen:
Weil die Armut Kinder so oft unsichtbar werden lässt, ist es gut, dass künftig im Parlament über die Kindergrundsicherung öffentlich diskutiert wird. Der Gesetzentwurf enthält viel Gutes: Familien sollen auf bestehende Ansprüche aufmerksam gemacht und Antragsverfahren einfacher und bürgerfreundlicher werden.
Damit aus einem guten Plan aber auch tatsächlich wirksame finanzielle Hilfen werden, die bei den Familien ankommen, müssen die Abgeordneten nachbessern: Bei der Entscheidung, wie viel Kindergrundsicherung einer Familie zusteht, müssen aktuelle Einkommensverluste berücksichtigt werden. Wird beispielsweise ein Elternteil arbeitslos oder muss in Kurzarbeit wechseln, dann muss die Kindergrundsicherung höher ausfallen. Der derzeit vorgesehene Bezug auf das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate ist zu starr und wird viele Familien enttäuschen, die finanzielle Hilfe dringend benötigen.
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