Rechtspolitik im gewerkschaftlichen Sinne verfolgt das Ziel, gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens ist angesichts fortwährender Veränderung unerlässlich. Immanent ist für uns als DGB, dass sich Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie Beschäftigte aktiv an dieser Gestaltungsaufgabe beteiligen können und alle Interessen in der Belegschaft berücksichtigt werden.
Dabei vertreten wir stark und selbstbewusst die Interessen der Belegschaft gegenüber der Kapitalseite und bringen die Perspektive der Beschäftigten in ihrer Gesamtheit in Gerichtsverfahren, Gesetzgebungsverfahren, in sozialpartnerschaftlichen Verbänden und in den Parlamenten durch rechtspolitische Forderungen ein. Derzeit stehen folgende Themen im rechtspolitischen Fokus:
Stärkung der Tarifbindung und der Mitbestimmung
Die Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit und kann entscheidend zum Gelingen der notwendigen Transformation in den Betrieben beitragen. Von ihr hängt ab, ob es in unserer Gesellschaft gerecht zugeht und ob die Beschäftigten an den ökonomischen Erfolgen teilhaben und bei der Veränderung mitgenommen werden. Zur betrieblichen Mitbestimmung haben wir mit dem Reformentwurf zu einer modernen Betriebsverfassung einen eigenen Entwurf vorgelegt.
Zeit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz
Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften fordern ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz und haben einen eigenen Entwurf vorgelegt. Angesichts zunehmender Digitalisierung und künstlicher Intelligenz sollen Beschäftigte insbesondere vor ausufernden Überwachungsmöglichkeiten und vor Diskriminierung durch Algorithmen geschützt werden.
Gerichte: durch Ehrenamtlichkeit näher dran
Um im Rechtstreit, Sachverhalte beurteilen zu können, braucht es gerade in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit den Blick aus der Praxis. Eine Beteiligung von sogenannten ehrenamtlichen Richter*innen ist für eine bürger*innennahe Justiz unerlässlich. Die Rechte der Ehrenamtlichen müssen modernisiert werden, um ein Mindestmaß an Augenhöhe mit den Berufsrichter*innen zu gewährleisten.
Starke Regelungen für selbstbewusste Beschäftigte
Wir setzen uns für die Stärkung der Individualarbeitsrechte ein. Hierzu gehören verlässliche Regelungen über die Inhalte des Arbeitsverhältnisses selbst, die Arbeitszeit, verlässliche und pünktliche Lohnzahlungen sowie eine Beschränkung der Möglichkeit der Befristung und schließlich ein Ausbau des Kündigungsschutzes.
Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist überfällig
Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland braucht einen neuen Schutzschild. Mit zunehmender Datenverarbeitung gehen zunehmende Kontrollmöglichkeiten durch allzeit zugängliche Daten einher. Davon bleibt quasi kein Berufsfeld verschont. Durch künstliche Intelligenz (KI) und zunehmend automatisierte oder IT-gestützte Prozesse, können noch mehr personenbezogene Daten noch leichter erhoben, vernetzt und ausgewertet werden: Von der klassischen Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeiter*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern, Eignungsuntersuchungen, Überwachung von Vitalfunktionen und sogenannten "workplace analytics" – die technischen Möglichkeiten und Funktionen betrieblicher Software sind vielfältig.
Ob in Sekundenbruchteilen getaktete Überwachung der Beschäftigten bei Amazon oder Verwertung von Daten, die schon längst hätten gelöscht sein müssen: die Rechtsprechung billigt solche Methoden aufgrund schwacher gesetzlicher Regelungen (§26 BDSG). Dass diese Norm in weiten Teilen nicht DSGVO-konform ist, hat auch der EuGH entschieden.
Darum ist ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zwingend nötig – um die Beschäftigten zu schützen und für alle Beteiligten ein nachvollziehbares Reglement zu haben.
Wir als DGB haben bereits Anfang 2022 einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Bundestag und Bundesrat sind nun am Zug.
Ehrenamtliche Richter*innen
Neben den Schöff*innen im Strafprozess gibt es ehrenamtliche Richter*innen insbesondere in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie in Teilen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit der Beteiligung von Bürger*innen soll neben der juristischen Expertise der hauptamtlichen Richter*innen eine Sichtweise Eingang in die Urteilsfindung finden, die näher an der Lebenswirklichkeit der Menschen liegt, über deren Fälle entschieden werden soll. Gerade in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit stellen die Sichtweisen der ehrenamtlichen Richter*innen als Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und/oder Versicherte einen unschätzbaren Wert dar. Diese Beteiligung ist darüber hinaus Ausdruck gelebter Demokratie; die Rechtsprechung wird transparent und findet in der Gesellschaft höhere Akzeptanz.
Um ihrer Aufgabe als Teil der Rechtsprechung gerecht werden zu können, müssen die Rechte von ehrenamtlichen Richter*innen weiter gestärkt werden. Sie benötigen die vollständige Kenntnis des zu entscheidenden Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien sowie der Inhalte der Gerichts- und Behördenakten. Deshalb sind klare gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Akteneinsicht und eine Erstattung der dabei entstehenden Kosten notwendig.
Zur vollständigen Kenntnis des Verfahrensstandes gehört neben der Akteneinsicht, dass für notwendige Folgeterminen in einem gerichtlichen Verfahren stets der Spruchkörper in gleicher Zusammensetzung gewährleistet ist. Nur so können die an der Entscheidung beteiligten ehrenamtlichen Richter*innen – ebenso wie die Berufsrichter*innen – ihre Überzeugung für ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Termine bilden.
Individuelle Ausgestaltung und Bestandschutz von Arbeitsverhältnissen
Beginn, Ende und Inhalt eines Arbeitsverhältnisses sind durch zahlreiche Normen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen geprägt. Nur sichere Arbeitsplätze können Demokratie und Vielfalt im Betrieb und darüber hinaus gewährleisten. Durch die Stärkung der Individualarbeitsrechte tragen wir als dazu bei, dass Arbeitnehmer*innen in einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt ihre Rechte kennen, schätzen und verteidigen können.
Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften arbeiten hier an einer kontinuierlichen Verbesserung für die Arbeitnehmer*innen. Arbeitnehmer*innen muss zu Beginn des Arbeitsverhältnisses transparent die Arbeitsvertragsbedingungen dargestellt werden. Nur wer die Bedingungen und seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen.
Während des Arbeitsverhältnisses bildet der Mindestschutz des Arbeitszeitgesetzes den Grundpfeiler für die Lebens- und Arbeitsgestaltung der Arbeitnehmer*innen. Grenzen setzen in Hinblick auf die Verfügbarkeit ist Basis für eine ausgewogenen Work-Life-Balance. Zudem gewährleisten nur verlässliche und pünktliche Lohnzahlungen, die wirtschaftliche Freiheiten der Arbeitnehmer*innen. Gerät der Arbeitgeber in Schieflage und meldet Insolvenz an, müssen Arbeitnehmer*innen besonders vor diesem Zahlungsausfall geschützt werden.
Zu guter Letzt ist eine langfristige berufliche Planungssicherheit von entscheidender Bedeutung für die zuverlässige Gestaltung der eigenen Lebensplanung. Regelungen zu Befristung und Kündigung bilden hierbei einen wesentlichen Baustein. Wir setzen uns dafür ein, dass Befristungen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden und der Kündigungsschutz von Arbeitnehmer*innen gestärkt wird.