Von Gleitzeit bis Work-Life-Balance: Fakten und DGB-Forderungen
Wie viele Arbeitsstunden wir höchstens leisten oder wann wir Ruhezeiten nehmen, regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es soll für Sicherheit und den Schutz von Arbeitnehmer*innen sorgen. Wie ist die tatsächliche Situation der Beschäftigten? Was sagt das Gesetz zur ständigen Erreichbarkeit und zahllosen Überstunden? Und was fordern die Gewerkschaften? Hier geben wir einen Überblick.
Das Arbeitszeitgesetz kurz und kompakt erklärt
- Das Arbeitszeitgesetz regelt die maximale Arbeitszeit und verpflichtende Ruhezeiten von Arbeitnehmer*innen in Deutschland.
- In der Realität sieht es leider oft anders aus: Viele Arbeitnehmer*innen leisten unbezahlte Überstunden oder sind in ihrer Freizeit für ihre Arbeitgeber erreichbar.
- Wir sagen: Das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden! Die Überschreitung der maximalen Arbeitszeit und Nichteinhaltung von Ruhezeiten hat nachweislich Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten.
Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit
Wie deine Arbeitszeiten sind, ist wichtig für deine Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Wie lange du arbeitest, ob du genügend Pausen hast, wann du dich erholen kannst und ob du genug Freizeit hast: Viele Fragen rund um die Arbeitszeit regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Manchmal wird es auch “Arbeitszeitschutzgesetz” genannt, da es uns vor den Folgen von zu langen Arbeitszeiten schützt.
Leider gibt es immer mehr Fälle, in denen das Gesetz nicht eingehalten wird und wir Gewerkschaften uns für Gute Arbeit einsetzen müssen: beispielsweise, wenn Beschäftigte in der Freizeit erreichbar sein oder unbezahlte Überstunden leisten sollen. Dass dies zunimmt, hat der DGB-Index “Gute Arbeit” 2022 bei einer Befragung von Arbeitnehmer*innen aufgedeckt.
Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten
Das Arbeitszeitgesetz regelt die maximale Arbeitszeit pro Tag und pro Woche, die Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen, die Pausen, die Sonntagsarbeit und wann Schluss sein muss mit Überstunden. Die Vorgaben aus dem Gesetz müssen die Arbeitgeber*innen einhalten.
Hast du einen Tarifvertrag, sind dir auch in Sachen Arbeitszeit Vorteile gegenüber dem gesetzlichen Minimum sicher.
Wir Gewerkschaften pochen deshalb auf das Recht auf Abschalten. Denn nach dem Feierabend beginnt deine Ruhezeit und damit auch die Freizeit, in der du für deine Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung stehen musst
Ständige Erreichbarkeit und Verdichtung von Arbeit
Gefahr für Work-Life-Balance und Gesundheit
Nicht nur Überstunden belasten Beschäftigte. Auch die ständige Erreichbarkeit gefährdet die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatem:
Der DGB-Index “Gute Arbeit” zählt 5 sogenannte “atypische Arbeitslagen” , die den Beschäftigten Probleme verursachen:
- Arbeiten am Abend
- Nachtarbeit
- Wochenendarbeit
- Ständige Erreichbarkeit auch in der Freizeit
- Unbezahlte Überstunden
Diese atypischen Arbeitszeiten betreffen inzwischen viele Beschäftigte: Von den befragten Arbeitnehmer*innen des DGB-Index gaben 25 Prozent an, dass sie sehr häufig oder oft am Wochenende arbeiten müssen, 26 Prozent Abends, 9 Prozent Nachts. Außerdem sollen bereits 23 Prozent der befragten Beschäftigen sehr häufig oder oft erreichbar sein in ihrer Freizeit und 15 Prozent leisten häufig unbezahlte Arbeit. Dies empfinden viele Beschäftigte als stark belastend. Es gefährdet ihre sogenannte Work-Life-Balance, also das Gefühl, dass Arbeit und Privatleben in einem gesunden Verhältnis zueinanderstehen.
Auch innerhalb von regulären Arbeitszeiten können Probleme auftauchen – beispielweise müssen viele Beschäftigte immer mehr Arbeit oder immer anspruchsvollere Arbeit in der gleichen Zeit erledigen. Das nennt man Verdichtung von Arbeit. Davon sind laut DGB-Index bereits die Hälfte der Beschäftigten betroffen. Zwei Drittel empfinden dies als sehr belastend.
Nachtarbeit und Schichtarbeit werden besonders belastend empfunden
Arbeiten am Abend, in der Nacht oder am Wochenende haben gesundheitliche und soziale Auswirkungen. Vor allem Nachtarbeit und Schichtarbeit bergen Risiken für die Gesundheit. Auch das Privatleben leidet, wenn man häufig dann arbeiten muss, wenn Familie und Freund*innen frei haben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erschwert.
Alles Weitere zu Schichtarbeit und Nachtarbeit findet ihr in unserer Ratgeberseite:
- wie Nachtarbeit definiert wird,
- welche Schichtmodelle es in der Schichtarbeit gibt,
- Gesundheitsgefahren durch Schichtarbeit und Nachtarbeit,
- wie Nachtarbeit und Schichtarbeit besser gestaltet werden kann.
Ruhezeiten durch Arbeitszeitgesetz geschützt
Um die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen, regelt das Arbeitszeitgesetz den Rahmen für Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden mit einigen Ausnahmen. Ruhezeiten sind die Zeiten zwischen der Arbeit, die dir zur Erholung zur Verfügung stehen. Diesen festgelegten Zeiten dürfen von Arbeitgebern nicht unterschritten werden. Bessere Regelungen gibt es für Beschäftigte häufig mit Tarifvertrag.
Wenn die Mindestruhezeiten ständig verletzt werden, kann das der Gesundheit schaden und die Work-Life-Balance stören. So haben Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten häufiger psychosomatische Beschwerden als Beschäftigte mit normalen Ruhezeiten. Das gilt für alle Beschäftigten und alle Tätigkeiten.
Überstunden – wenn regelmäßig zu lange gearbeitet wird
In deinem Tarifvertrag oder individuellem Arbeitsvertag, ist stets eine maximale Wochenarbeitszeit festgehalten. Diese darf nicht gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verstoßen und ist für Arbeitgeber und Beschäftigte bindend.
Fast die Hälfte der Beschäftigten leistet Überstunden, so der DGB-Index Gute Arbeit. Und das obwohl bei langen Arbeitszeiten die körperliche und geistige Leistung sinkt und damit das Risiko für Fehler und Unfälle steigt. Aber was viele nicht wissen: Ohne eine arbeitsvertragliche, tarifliche oder betriebliche Regelung zu Überstunden besteht grundsätzlich keine Verpflichtung dazu. Bei echten Notfällen ist das aber etwas Anderes. Für Gewerkschaftsmitglieder kann die zuständige Gewerkschaft weiterhelfen.
Die jährliche Mehrarbeit in Deutschland summiert sich zu gigantischen Zahlen: Insgesamt wurden im Jahr 2023 1,3 Milliarden Überstunden geleistet. Das sind rund 148.400 Jahre Arbeitsvolumen. Der Skandal dabei: Mehr als die Hälfte der geleisteten Mehrarbeit wurde nicht bezahlt. Oft liegt das das daran, dass Arbeitszeiten gar nicht erfasst werden, sondern einfach weitergearbeitet wird.
Seit 2022 müssen in Deutschland Beginn und Ende deiner Arbeitszeiten und Pausen erfasst werden. Das hat der Europäische Gerichtshof und dann auch das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung klargestellt. Bislang musste dein Arbeitgeber nur ein Verzeichnis über die Arbeitszeiten führen, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgeht. Das wurde erweitert. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir zur Stechuhr zurückkehren müssen, wie manchmal behauptet wird. Mobiles Arbeiten und auch flexible Regelungen wie Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit sind möglich. Uferloses Arbeiten war und ist nicht erlaubt, weil es auf Dauer krank macht. Die Verantwortung für die Einhaltung von Arbeitszeiten trägt dein Arbeitgeber.
Die politische Forderung nach mehr Überstunden
Trotz der Milliarden Überstunden wird in Deutschland gerade wieder diskutiert, ob die Deutschen zu wenig arbeiten. Die Politik will Anreize schaffen, damit Beschäftigte noch mehr Überstunden leisten: Überstundenzuschläge sollen befreit werden von Steuern und Sozialabgaben. Ist die Wochenarbeitszeit tariflich geregelt, soll das schon ab der 35. Stunde der Fall sein, sonst wird von einer Vollzeitwoche von 40 Stunden ausgegangen. Einige Parteien wollen sogar den 8-Stunden-Tag abschaffen. Stattdessen soll es dann eine Höchstarbeitszeit pro Woche geben.
Wir Gewerkschaften lehnen diese Ideen ganz klar ab. Überstunden, die nicht bezahlt werden, bringen Beschäftigten Null Euro Steuervorteil. Aber sie sind ein Risiko für ihre Gesundheit. Für mehr Fachkräfte und das Wachstum der Wirtschaft wäre es zum Beispiel eine bessere Lösung, für mehr Kinderbetreuung und Pflegeangebote zu sorgen. Das würde auch echt wirken gegen ungewollte Teilzeit in Familien.
Zuallererst muss Mehrarbeit überhaupt erfasst und bezahlt werden. Und eine Einmischung in das Kerngeschäft von Tarif- und Betriebspolitik sollte die Politik tunlichst unterlassen. Insgesamt gilt: Es ist ein rein ideologiegetriebener Mythos, dass das Arbeitszeitrecht nicht flexibel sei. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen regeln wir bereits tausendfach im Land flexible Arbeitszeitmodelle. Willkürlich angeordneter Arbeitseinsatz durch den Arbeitgeber muss unterbunden bleiben.
Unsere Forderungen zur Arbeitszeit
- Das Arbeitszeitgesetz darf nicht aufgeweicht werden: Insbesondere darf die tägliche Arbeitszeit nicht verlängert werden. Der 8-Stunden-Tag wird durch die Wissenschaft bestätigt und hat sich bewährt. Häufige Überstunden machen krank.
- Tarifbindung und Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte stärken: In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können neue flexible Arbeitszeitmodelle im Sinne von Beschäftigten branchenspezifisch festgelegt und umgesetzt werden. Deswegen müssen die Tarifbindung und die Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten gestärkt werden.
- Brückenteilzeit unabhängig von der Unternehmensgröße. Aktuell besteht das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren, nur in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten.
- Ein echtes Aufstockungsrecht für Teilzeitbeschäftigte: Arbeitnehmer*innen die bisher in Teilzeit gearbeitet haben, sollen das Recht haben ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Sonst droht vor allem für Frauen die Teilzeitfalle.
- Gerechtere Teilhabechancen von Frauen: Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften treten dafür ein, die Arbeitszeitlücke zwischen Männern und Frauen – den Gender Time Gap – zu schließen und die Anreize für gerechte Teilhabechancen von Frauen am Erwerbsleben zu verbessern.
Unser Erfolg: Keine generelle Abkehr vom 8-Stunden-Tag
Wir Gewerkschaften haben verhindert, dass im Koalitionsvertrag von 2021 eine generelle Abkehr vom 8-Stunden-Tag vereinbart wurde. So steht im Koalitionsvertrag: "Wir halten am Grundsatz des 8-Stunden-Tages im Arbeitszeitgesetz fest."
4-Tage-Woche: Arbeitszeitmodell der Zukunft?
Wenn Gewerkschaften über die 4-Tage-Woche reden, dann heißt das erst einmal: reduzierte Arbeitszeit ohne steigende Arbeitsbelastung bei gleichem Lohn. Denn am Ende darf es nicht so sein, dass Beschäftigte weniger Arbeitszeit bezahlt bekommen, aber den gleichen Output liefern müssen. Das wäre noch mehr Arbeiten im Hamsterrad.
Aber die 4-Tage-Woche ist nicht überall praktikabel: Unsere Gewerkschaften bringen die Expertise für ihre Branchen mit, um die Stellschrauben für eine 4-Tage-Woche zu justieren – dort wo es angebracht ist.
Du hast Probleme mit deiner Arbeitszeit? Hier bekommst du Hilfe
Dein Überstundenkonto quillt über, du sollst ständig für die Arbeit erreichbar sein, auch am Wochenende und nach Feierabend? Das musst du nicht hinnehmen! Vertragliche Arbeitszeiten und Tarifregelungen sind keine unverbindlichen Regelungen, sondern dein gutes Recht.
Lass dich beraten, wie du mit Konflikten und maßlosen Arbeitsanforderungen umgehst und die Probleme mit deinem Arbeitgeber regeln kannst.
Bei dir gibt es einen Betriebsrat oder Personalrat? Dann ist er deine erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen. Er kann dir sagen, welche Regelungen für den Arbeitsplatz in deinem Betrieb oder deiner Dienststelle gelten.
Der Betriebsrat bzw. Personalrat vermittelt und schlichtet. Er kontrolliert, dass Arbeitszeiten und Pausen eingehalten werden. Und er ist zuständig und hat ein Mitspracherecht, wenn der Arbeitgeber Überstunden anordnet.
Hilfe und Beratung zum Arbeitsrecht bietet deine Gewerkschaft. Wenn dir der Arbeitgeber deine Rechte verweigert, kannst du Rechtsschutz über deine Gewerkschaft bzw. den DGB-Rechtsschutz erhalten.
Es gibt noch mehr gute Gründe Gewerkschaftsmitglied zu werden: Lies sie dir jetzt durch und werde Mitglied!
Unsere FAQ zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Von maximaler Arbeitszeit pro Tag bis Ruhezeiten
Wie lange ist die maximale Arbeitszeit pro Tag und pro Woche?
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt folgende Höchstarbeitszeiten:
- Es erlaubt für Arbeitnehmer*innen von Montag bis Samstag eine maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden – also 48 Stunden pro Woche.
- Das ergibt 2.264 Stunden Arbeitszeit pro Jahr. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmer*innen bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub zu.
Die Rechnung berücksichtigt allerdings weder Feiertage, die auf Werktage fallen, noch die zahlreichen Ausnahmen, die das Arbeitszeitgesetz zulässt.
Die tägliche Arbeitszeit kann nur auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn
- innerhalb von 6 Kalendermonaten oder
- innerhalb von 24 Wochen
im Durchschnitt nicht länger als 8 Stunden werktäglich gearbeitet wird..
Auch in Sachen Arbeitszeiten sorgen die Tarifverträge unserer Gewerkschaften übrigens für viele Vorteile.
Was steht im Arbeitszeitgesetz zu Ruhezeiten?
Generell gilt eine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 Arbeitstagen. Aber es gibt Einschränkungen, zum Beispiel in Krankenhäusern und Gaststätten.
Darf mein Arbeitgeber mich nach Feierabend kontaktieren?
Während der Ruhezeiten können Arbeitgeber ihre Beschäftigten anrufen oder ihnen E-Mails schreiben. Sie dürfen aber nicht erwarten, dass diese Anrufe oder E-Mails während der Ruhezeit beantwortet werden. Zwar gibt es für bestimmte Berufe Ausnahmen von den Ruhezeiten (z. B. in der Pflege oder Gastronomie,) oder für bestimmte verantwortungsvolle Positionen (z. B. Leiter*innen von öffentlichen Dienststellen oder Chefärzt*innen) . Aber grundsätzlich gilt: Nach Feierabend musst du deinem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung stehen.
In manchen Betrieben gibt es auch Regelungen zur Rufbereitschaft. Diese regeln beispielsweise, dass du dich in der Freizeit für einen möglichen Arbeitseinsatz bereithalten musst .
Was steht im Arbeitszeitgesetz zur Sonntagsarbeit?
Zwar kennt das Verbot der Sonntagsarbeit umfangreiche Ausnahmen, generell hat das Gesetz aber unter anderem den Zweck: “den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen”.
Wieviele Pausen darf ich pro Tag nehmen und wie lang muss eine Pause mindestens sein?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Pausen wie folgt:
- Arbeitgeber*innen müssen ihren Beschäftigten eine Pause von wenigstens 30 Minuten ermöglichen, wenn sie am Tag zwischen 6 und 9 Stunden arbeiten.
- Ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten lang sein.
- Die Pause kann an einem Stück genommen werden, oder in mehreren kleineren Pausen von wenigstens 15 Minuten Länge.
- Für bessere Pausenregelungen sorgen häufig die Tarifverträge unserer Gewerkschaften.
Wie lange darf ich maximal am Stück arbeiten?
Gesetzlich darfst du nicht länger als 8 Stunden pro Tag arbeiten. Deine tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden – aber nur wenn es innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden werktäglich sind. Abweichende Regelungen können zum Beispiel Tarifvertrage regeln.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden hast du ein Recht auf mindestens 30 Minuten Pause. Wenn du mehr als 9 Stunden arbeitest, steigt der Pausenanspruch auf 45 Minuten.
Pro Woche darfst du demnach maximal 48 Stunden arbeiten. Die Wochenarbeitszeit kann übergangsweise auf maximal 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn du diese nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes ausgegleichen kannst.
Muss ich Überstunden machen? Und ist es strafbar, Überstunden anzuordnen?
Wieviele Stunden du arbeiten musst, ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Im Vertrag ist eine bestimmte Anzahl von Wochenarbeitsstunden festgelegt. Alles, was darüber hinausgeht, sind Überstunden! Sie müssen grundsätzlich erst einmal nicht geleistet werden, wenn sie vertraglich nicht vereinbart sind.
Oft steht in Arbeitsverträgen, dass Überstunden angeordnet werden dürfen. Hier zählt der Einzelfall. Denn zu prüfen ist, ob die Klausel im Arbeitsvertrag wirksam ist. Deine Gewerkschaft oder dein Betriebsrat kann dich hierzu beraten. Übrigens bestimmt der Betriebsrat bei Überstunden mit und kann dem auch einen Riegel vorschieben, wenn es zu viel wird oder ungleich verteilt wird.
Das Arbeitszeitgesetz sagt übrigens: Wer Beschäftigte länger als 10 Stunden am Tag schuften lässt oder duldet, dass sie länger arbeiten, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann sogar mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Sie droht auch Arbeitgebern, die Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten nicht zugestehen.
Wer entscheidet über meine Arbeitszeit?
Wie die Arbeitszeit und die Pausen an einzelnen Wochentagen organisiert sind, entscheidet der Arbeitgeber, nicht das Arbeitszeitgesetz. Er muss sich darüber aber mit dem Betriebsrat verständigen und die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu Ruhezeiten sowie zu Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit einhalten.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit?
Das Arbeitszeitgesetz, insbesondere die Regelungen zu Ruhezeiten, gelten auch im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten. Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeiterfassung?
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Arbeitgeber ihres Landes zur Arbeitszeiterfassung verpflichten. Das hat der Europäische Gerichtshof im Mai 2019 entschieden. Das Bundesarbeitsgericht bezieht sich auf das “Stechuhrteil” des EUGH und hat klargestellt: Arbeitnehmer*innen können sich auf das deutsche Recht stützen, wenn sie ihren Anspruch auf einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz durchsetzen wollen. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung leitet das BAG aus dem Arbeitsschutzgesetz ab.
Mehr zum Thema findet ihr auf unserer Ratgeberseite zur Arbeitszeiterfassung.
Schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, wie viel Urlaub ich habe?
Nein. Wie viel Urlaub dir zusteht, regelt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bzw. das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer*innen. Dir stehen jährlich mindestens 24 Werktage Urlaub (oder 2 Tage pro Monat) gesetzlich zu. Dein Urlaubsanspruch ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus dem Tarifvertrag.
Wenn in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaubstage als die gesetzlich vorgeschriebenen 24 Tage vereinbart wurden, dann stehen dir diese Mehrurlaubstage zu.
Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
Während deines Urlaubs gilt das Bundesurlaubsgesetz. Dort ist eindeutig geregelt, dass der Urlaub der Erholung dient
Gibt es im Arbeitszeitgesetz Regelungen zu Gleitzeit und Kernarbeitszeiten?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz regelt lediglich die maximal zulässige Arbeitszeit und die einzuhaltenden Ruhezeiten. Die Arbeitgeber können aber eine Gleitzeit im Arbeitsvertrag vereinbaren. Oft gibt es in Tarifverträgen Regelungen zu Arbeitszeitmodellen. Sofern es einen Betriebsrat gibt, muss dieser gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz an der Einführung der Gleitzeit mitbeteiligt werden. Stimmt der Betriebsrat zu, dass Gleitzeit eingeführt wird, kann diese umgesetzt und in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.
Es gibt kein generelles Recht auf Gleitzeit.
Auch die Kernarbeitszeit ist nicht gesetzlich geregelt. Die Kernarbeitszeit geht aber mit der Einführung von Gleitzeit einher. Wenn es in deinem Betrieb oder Unternehmen keine Gleitzeit gibt, ist die Arbeitszeit mit der Kernarbeitszeit gleichzusetzen.
Als Kernarbeitszeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem spätestmöglichen Arbeitsbeginn und dem frühestmöglichen Arbeitsende, in dem du als Arbeitnehmer*in für deinen Arbeitgeber tätig sein musst.
Gilt eine Dienstreise als Arbeitszeit?
Bei Dienstreisen unterscheidet man zwischen
- Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetz – also dem Schutz vor zu viel Beanspruchung, und
- Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne – also der Frage, ob man für die Zeit der Reise ein Entgelt oder Arbeitszeitguthaben erhält.
Grundsätzlich müssen Dienstreisen – auch wenn sie außerhalb der regulären Arbeitszeit erfolgen – vergütet werden. Denn dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die die Beschäftigten für den Arbeitgeber erbingen. Deswegen sind sie Teil der Arbeitsleistung und müssen, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit dem regulären Stundenlohn bezahlt werden. Man kann jedoch für Überstunden eine geringere oder gar keine Vergütung vereinbaren – solange das Mindestlohngesetz eingehalten wird.
Wird nun die Reisezeit zur maximalen täglichen Arbeitszeit hinzugerechnet? Hier kommt es darauf an, ob man bei der Reise extra beansprucht wird ("Beanspuchungstheorie") – also ob man etwa selbst Auto fährt oder im Zug Akten bearbeitet. Dann handelt es sich auch um Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne. Die Reise darf dann nicht länger als 10 Stunden gehen und gegebenenfalls ist eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Ankunft und Dienstbeginn am Zielort Pflicht.
An der Beanspruchungstheorie regen sich jedoch vermehrt Zweifel. Denn der Europäische Gerichtshof geht im Zusammenhang mit Rufbereitschaftsdiensten davon aus, dass es sich um Arbeitszeit handelt, wenn die persönliche Gestaltungsfreiheit erheblich eingeschränkt wird. Wer in einem Zug festsitzt, ist wohl unstrittig erheblich darin eingeschränkt, wie er seinen Nachmittag verbringt. Hier könnte es noch eine Änderung bei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes geben.
Gibt es im Arbeitszeitgesetz eine Definition von Feierabend?
Nein. Das Arbeitszeigesetz regelt und definiert nur die zulässige maximale Arbeitszeit. Diese darf 8 Stunden nicht überschreiten. Alles nach dem Ende der Arbeitszeit gilt als Ruhezeit.
Gibt es im Jugendschutzgesetz weitere Regeln zu Arbeitszeiten?
Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen nur in der Öffentlichkeit wie zum Beispiel Gaststätten, Diskotheken oder Veranstaltungssälen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeit- und Arbeitszeit von Jugendlichen stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren. Jugendliche*r im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Die Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum von 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Jugendliche ab 16 Jahren. Sie dürfen zum Beispiel in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen, Sportveranstaltungen zum Beispiel. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt auch die Ruhepausen von unter 18-Jährigen. Wer 4,5 bis 6 Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 6 Stunden sind es 60 Minuten.
Zusätzlich dürfen sie auch nur an 5 Tagen der Woche arbeiten. Die beiden Ruhetage sollten, wenn möglich, aufeinander folgen. Samstagsarbeit ist generell untersagt. Ausnahmen gelten aber beispielsweise für Beschäftigte in Krankenhäusern. in Pflegeheimen, in der Gastronomie und im Schaustellergewerbe. Weitere Ausnahmen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.