Mit ihrem Vorschlag für ein Digitale-Märkte-Gesetz möchte die EU-Kommission sehr große digitale Plattformen einer besonderen Regulierung unterstellen mit dem Ziel, faire und wettbewerbliche Märkte herzustellen.
Der grundsätzliche Ansatz und das Ziel, Marktmacht durch Regeln und Ausweichoptionen zu begrenzen, sind zu begrüßen. Der DGB schlägt vor, auch kleinere Plattformen einzubeziehen, wenn diese auf relevanten Märkten marktbeherrschend sind und Marktmacht missbrauchen könnten.
Der Digital Markets Act beinhaltet Instrumente, die es ermöglichen sollen, den Wettbewerb zwischen Plattformen anzuregen. Gelingt dies nicht, sollte auch diskutiert werden, inwiefern die marktregulierende Funktion von Plattformen staatlich organisiert werden kann. Staatliches Engagement könnte Plattformen schaffen, die den Werten des europäischen Sozialmodells von vornherein verpflichtet sind. Darin bestünde die Chance, große Plattformen zu etablieren, die fairen Handelspraktiken, guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen, der Sozialpartnerschaft, dem Datenschutz und dem Verbraucherschutz verpflichtet sind.
15. März 2021