Druck auf Arbeitsplätze und Regionen wächst
Digitalisierung, der Ausstieg aus fossiler Energie und der demografische Wandel sind Megatrends, die Geschäftsmodelle und Produktionsverfahren in ganzen Branchen auf den Kopf stellen. Hinzu kommen aktuell die Folgen der explodierenden Energiepreise, die den Druck auf Arbeitsplätze in ganzen Regionen zusätzlich erhöhen.
Der Staat muss Verantwortung übernehmen
Wirtschaftlicher Wandel und strukturelle Unterschiede zwischen Regionen sind keine neue Entwicklung - man denke allein an die Herausforderungen im Zuge der Wiedervereinigung oder die Transformation ehemaliger Steinkohleregionen. Zentral dabei ist, dass Regionen – und ihre Bewohner*innen – nicht abgehängt werden. Hier trägt der Staat die Verantwortung, u. a. über das Mittel der Strukturpolitik, den Umbau von Branchen und Regionen zu gestalten und zu unterstützen. Ziel ist es, Standortnachteile auszugleichen und Anreize für die Sicherung und den Aufbau nachhaltiger Arbeitsplätze zu schaffen.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Die von Bund und Ländern paritätisch finanzierte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfolgt dieses Ziel. Im Rahmen der GRW legen Bund und Länder gemeinsam die grundsätzlichen Förderregeln und Instrumente fest, die von den Ländern individuell ausgestaltet werden. Mit GRW-Mitteln können gewerbliche Investitionen (zur Finanzierung von Anlagen und Maschinen), der Aufbau kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur (bspw. Anbindung eines Gewerbegebiets an die Autobahn) und nichtinvestive Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation gefördert werden.
Gute Arbeit muss ein Kernelement der Wirtschaftsförderung sein!
Das System der GRW soll in diesem Jahr reformiert werden. Für die Gewerkschaften ist klar: Gute Arbeit muss ein Kernelement der Wirtschaftsförderung sein! Mit staatlichen Mitteln darf kein Lohndumping betrieben werden. Unternehmen, die Betriebsratswahlen oder die Arbeit von Betriebsräten behindern, dürfen nicht gefördert werden! Ziel muss sein, mit der Wirtschaftsförderung tarifgebundene und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu erhalten und Neue zu schaffen. Denn: Mittlerweile arbeiten 41 Prozent der westdeutschen und 50 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in einem Betrieb, in dem es weder einen Tarifvertrag noch einen Betriebsrat gibt (siehe Grafik).
Mehr Mitbestimmung erhöht Erfolgsaussichten
Gewerkschaften und Betriebsräte müssen bei der Vergabe von GRW-Mitteln einbezogen werden. Echte Mitsprache von Beschäftigten in den Begleitbeiräten und Transformationsbeiräten auf allen Ebenen erhöht die Erfolgsaussichten auf nachhaltige Investitionen und Arbeitsplatzsicherung in der Region.
Daseinsvorsorge in GRW verankern
Gleichzeitig muss die öffentliche Daseinsvorsorge fest in der GRW verankert sein, denn nur, wenn Regionen Schulen, Kitas, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen haben, sind sie lebenswert und Abwanderung kann verhindert werden. Gute Arbeitsplätze und lebenswerte Regionen sind der Garant für gleichwertige Lebensverhältnisse. Das schafft nicht zuletzt Akzeptanz für wirtschaftlichen Wandel und Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung.
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Wirtschaftsförderung_nur_mit_Guter_Arbeit_und_Tarifbindung-_-klartext_Nr._35-2022-.pdf Download PDF