Matheus M. ist Lehrer in Baden-Württemberg und aus gesundheitlichen Gründen nicht privat krankenversichert, sondern freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
Er ist froh über die neue Möglichkeit: "Die pauschale Beihilfe ist ein gutes Instrument, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Durch sie wird die höhere Belastung, die ich durch mein Handicap und den damit einhergehenden zusätzlichen Beitragskosten für die gesetzliche Krankenversicherung habe, endlich beendet."
Das bietet die pauschale Beihilfe
Das Beispiel von Matheus M. macht deutlich, was die pauschale Beihilfe bietet. Sie ist eine Alternative zur aufwandsbezogenen und ergänzenden Beihilfegewährung. Die Pauschale deckt die hälftigen monatlichen Kosten für eine Krankheitskostenvollversicherung - egal, ob diese bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht. Sinnvoll ist das Modell aber vor allem bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine solche ist bei Erfüllung der bundesgesetzlich geregelten Voraussetzungen für Beamt*innen freiwillig möglich.
Für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft gibt es verschiedene und meist sehr individuelle Gründe: Für lebensältere Neuverbeamtete kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung hohe Prämien bedeuten. Beamt*innen mit Kindern möchten für diese die beitragsfreie Mitversicherung nutzen. Eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung bedeuten im Modell der aufwandsbezogenen Beihilfegewährung kombiniert mit einer privaten Krankenversicherung einen permanent hohen Abrechnungsaufwand.
Entscheidung ist unwiderruflich
Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist freiwillig. Allerdings ist der Schritt unwiderruflich. Deshalb sollte sich jede*r vor einer Entscheidung gründlich über die konkrete Ausgestaltung und die Folgen für den gesamten Lebensweg sowie die Angehörigen informieren. Die verantwortlichen Stellen veröffentlichen zwar ausführliche Informationen, alle individuellen Auswirkungen können damit aber meist nicht aufgezeigt werden.
So lange nicht alle Dienstherren die Pauschale eingeführt haben, besteht zudem ein Problem bei einem Dienstherrnwechsel. Bietet der neue Dienstherr die Möglichkeit nicht an, müssten die Beamt*innen die GKV-Beiträge wieder komplett selbst finanzieren.
Das ist noch zu tun
Neben Baden-Württemberg haben Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen die pauschale Beihilfe bereits eingeführt. Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben das Vorhaben in den jeweiligen Koalitionsverträgen verankert. In den beiden letztgenannten Ländern liegen bereits Gesetzentwürfe vor.
Der Bund und die übrigen Bundesländer müssen den guten Beispielen folgen. Anfragen von Betroffenen und die positiven Reaktionen dort, wo die pauschale Beihilfe eingeführt wurde, zeigen, dass der Staat als Dienstherr damit für viele dringend benötigte Nachwuchskräfte attraktiver wird. Und für langgediente Beamt*innen, die der Dienstherr bislang hat hängen lassen, wird endlich eine Fürsorgelücke geschlossen. Bruchstellen gibt es noch zwischen der pauschalen Beihilfe und dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, das das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Der DGB setzt sich deshalb auf Bundesebene für einen erleichterten Zugang von Personen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ein, die Anspruch auf eine pauschale Beihilfe haben.