Soli und gerechte Steuern statt Sozialkürzungen!

Datum

Dachzeile klartext Nr. 12/2025

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Der "Soli" ist damit verfassungsgemäß. Die nächste Koalition kann und sollte ihn weiter erheben. Wer jetzt trotzdem nach Abschaffung des Soli ruft, der fordert Milliardengeschenke für Reiche zu Lasten der Allgemeinheit.

Denn der Staat kann sich einen ersatzlosen Verzicht auf den Solidaritätszuschlag nicht leisten.  Zuletzt trug der Soli jedes Jahr mehr als 12 Milliarden Euro zu den Staatseinnahmen bei. In den kommenden fünf Jahren wird er dem Bund laut offizieller Steuerschätzung insgesamt fast 72 Milliarden Euro bringen.

Dieses Geld wird gerade dringender gebraucht als je zuvor: Haushaltslöcher müssen gestopft, Löhne und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst verbessert und Sozialkürzungen abgewendet werden. Mit den geplanten kreditfinanzierten Investitionspaketen gehen auch neue Zinskosten einher, die fair gegenfinanziert werden müssen. Solidarität ist weiter nötig! Der Soli ist außerdem eine sehr gerechte Einnahmequelle. Seine Erhebung tut niemandem weh. Der größte Anteil der Soli-Einnahmen kommt von reichen Lohnsteuerzahlenden. Außerdem tragen gewinnträchtige Unternehmen zum Aufkommen bei. Er beträgt 5,5 Prozent von der zu zahlenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (also nicht etwa 5,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens) ab einer gewissen Höhe.

Seit 2021 zahlen Normalverdienende den Soli gar nicht mehr. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belastet der Soli heute nur noch die reichsten 5 Prozent der Bevölkerung. Er wird erst bei Bruttolöhnen ab 89.000 Euro pro Jahr teilweise fällig (bei Verheirateten ab 178.000 Euro). Erst für Einkommen ab 131.000 Euro brutto ist der volle Soli von 5,5 Prozent zu zahlen. Das reichste Hundertstel, dass bei einem Bruttoeinkommen von 182.000 Euro pro Jahr beginnt, trägt allein schon rund 62 Prozent zum gesamten Soli-Aufkommens bei.

Als der Solidaritätszuschlag in den 1990er Jahren eingeführt wurde, hatten Spitzenverdienende und Vermögende noch deutlich höhere Steuersätze als heute. Bis 1998 lag der Spitzensatz bei der Einkommensteuer noch bei 53 Prozent, mit Soli waren es 55,9 Prozent. Heute betragen Reichensteuersatz und Soli zusammen maximal 47,5 Prozent. Die Vermögensteuer wurde zwischenzeitlich abgeschafft und die Besteuerung von Kapitalerträgen gesenkt. Das DIW fasst zusammen: "Bei Hochverdienenden […] wurde der Solidaritätszuschlag […] seit 1998 faktisch schon viermal abgeschafft."

Würde der Soli heute für Unternehmen wegfallen, wäre das ein milliardenschweres Steuergeschenk, obwohl die Dividenden der DAX-Konzerne laut Handelsblatt auch in diesem Jahr wieder einen Rekordwert erreichen. Unternehmenssteuersenkungen mit der Gießkanne bringen auch keine Investitionen: Seit den 1990er Jahren sind die Unternehmenssteuern bereits deutlich gesenkt worden. Parallel sank die Investitionsquote.

Statt Steuergeschenke für Reiche und Unternehmen, braucht es eine gerechte Reform des Steuersystems. Dabei kann auch der heutige Soli dauerhaft in die Steuertarife integriert werden. Wichtig ist, dass niedrige und mittlere Einkommen entlastet werden und starke Schultern deutlich mehr zum Gemeinwesen beitragen – bei der Einkommensteuer, aber auch mit einer gerechten Erbschaftsteuer und einer Vermögensteuer.

zurück

Bleib informiert!

Gute Arbeit, Geld, Gerechtigkeit - Abonniere unseren DGB einblick-Newsletter, dann hast du unsere aktuellen Themen immer im Blick.

Mit der Anmeldung wird dem Erhalt der ausgewählten Newsletter zugestimmt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können in unserer Datenschutzerklärung nachgelesen werden.