Regierung muss Finanzierung solide und gerecht gestalten!

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Dachzeile klartext Nr. 11/2025

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD laufen. Mit den Grünen wurde bereits ein Finanzierungspaket beschlossen: Ausgaben für Militär, Zivilschutz, Nachrichtendienste und die Unterstützung angegriffener Staaten sollen insgesamt nur noch bis zu einer Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) unter die Schuldenbremse fallen. Darüber hinaus können sie kreditfinanziert werden. Die Bundesländer bekommen einen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 % des BIP unter der Schuldenbremse. Hinzu kommt ein auf zwölf Jahre angelegtes Sondervermögen für kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von 500 Mrd. Euro, das sich Bund, Länder und der Klima- und Transformationsfonds (KTF) teilen .

Insbesondere das neue Sondervermögen greift langjährige Forderungen von Gewerkschaften, Industrie und anderen nach mehr Investitionen auf. Es kann die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen merklich verbessern, wenn die Milliarden jetzt wirklich dorthin fließen, wo sie den Menschen nutzen: In Bildung und Forschung, öffentlichen Verkehr und Infrastruktur aber auch in bezahlbaren Wohnraum, Krankenhäuser und eine erfolgreiche sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft. Von öffentlichen Aufträgen und Förderungen sollten dabei nur Unternehmen profitieren, die Arbeitsplätze hierzulande sichern und sich an Tarifverträge halten.

Klar ist aber auch: Das Sondervermögen ist zeitlich und in der Höhe begrenzt, während zusätzliche Militärausgaben künftig unbegrenzt über Kredite finanziert werden können. Diese Ungleichbehandlung ist falsch angesichts der enormen Bedarfe im zivilen Bereich. Sie ist auch ökonomisch unlogisch, weil sogar Verteidigungsausgaben auf Pump finanziert werden können, die mit wachstumsfördernden Investitionen nichts zu tun haben und rein „konsumtiv“ sind.

Es ist daher weiterhin geboten, die Schuldenbremse ganz zu reformieren: Alle langfristigen Investitionen müssen ausgenommen werden. So einen Reformvorschlag sollte die geplante Expertenkommission zur Schuldenbremse vorlegen.

Doch nur auf Staatsschulden zu setzen, löst nicht alle Finanzierungsprobleme. Bereits heute bestehen Haushaltslücken, die nur geringfügig durch das neue Finanzierungspaket geschlossen werden können – auch weil bereits im Haushalt eingeplante Investitionen nicht einfach ins Sondervermögen „verschoben“ werden dürfen. 

Mit den geplanten neuen Milliardenkrediten gehen zudem auch neue laufende Kosten einher: Für Zinszahlungen etwa, aber auch für gute Löhne für öffentliches Personal in neu gebauten Kitas oder in den Planungsbehörden, die die neuen Investitionen organisieren sollen. Nicht zuletzt haben Union und SPD politische Initiativen angekündigt, die zwar notwendig, aber auch kostspielig sind: Die geplante Senkung der Energiekosten und die gezielte steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen beispielsweise.

Für eine Abschaffung des Soli oder Unternehmenssteuersenkungen mit der Gießkanne hat die künftige Regierung also keinen Spielraum. Vielmehr braucht es eine Stärkung der Einnahmen im Koalitionsvertrag – durch die Wiedererhebung der Vermögensteuer und eine gerechtere Erbschaftsteuer etwa. Auf keinen Fall dürfen die Kosten auf Beschäftigte und Verbraucher*innen abgeladen werden, die schon von der Inflation gebeutelt wurden. Sozialkürzungen, die Streichung von Feiertagen und Kürzungen bei der Daseinsvorsorge müssen zurückgewiesen werden.

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