Klimaziele sozial abfedern

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Im März 2022 hat die Bunderegierung mit dem zweiten Entlastungspaket beschlossen, den Klimaschutz im Gebäudesektor zu beschleunigen und das im Koalitionsvertrag vereinbarte 65-Prozent-Ziel für Heizungen um ein Jahr vorzuziehen: „Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ Geregelt werden soll das im Gebäudeenergiegesetz. Inzwischen liegt dazu ein Gesetzentwurf vor.

Die Pläne sorgen bei vielen Menschen für massive Verunsicherung. Mieter*innen fragen sich, ob ein Heizungstausch dazu führen wird, dass die ohnehin schon hohe Miete dann explodiert. Die Angst bei Eigentümer*innen von selbst genutzten Wohnhäusern war groß, am Ende keine Heizung mehr zu haben oder gar das eigene Haus verkaufen zu müssen, weil die Umstellung teuer ist und die Lücke zwischen den Kosten und den existierenden Fördermöglichkeiten zu groß wird.

Gesamtstrategie für Klimaziele im Gebäudebereich nötig

In der öffentlichen Debatte erschien das 65-Prozent-Ziel oft identisch mit dem Plan des Bundeswirtschaftsministers, 500.000 Wärmepumpen pro Jahr zu installieren. Dass auch Wärmenetze, Biomasse und grüner Wasserstoff auf das Ziel einzahlen, wurde öffentlich kaum wahrgenommen. Diskutiert wurde vielmehr, ob das Ziel angesichts der hohen Kosten, des Bedarfs an Strom aus erneuerbaren Energien und der fehlenden Fachkräfte überhaupt realistisch ist.

Es zeigt sich erneut, dass es der Bundesregierung an einer schlüssigen Gesamtstrategie zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich fehlt. Deutschland droht zum dritten Mal die selbst gesetzten Ziele im Gebäudebereich zu verfehlen. Das macht die Ziele nicht falsch. Vielmehr muss es darum gehen, jetzt genau diese Strategie zu entwickeln und sich den umfangreichen Fragen zu stellen, die mit dem 65-Prozent-Ziel zusammenhängen.

Wärmewende sozial gestalten

Die Wärmewende muss sozial gestaltet werden. Das bedeutet einerseits, dass es einen Ordnungsrahmen braucht, der das gesamte Gebäude erfasst, und darauf abgestimmt eine verlässliche und kohärente Förderkulisse. Die Förderung darf nicht nur technologisch orientiert sein, sondern muss sozial ausgestaltet werden. Darüber hinaus bedeutet soziale Gestaltung der Wärmewende auch, dafür zur sorgen, dass im Handwerk gut ausgebildete Fachkräfte diese Aufgabe stemmen. Aktuell fehlen dem Handwerk 250.000 Fachkräfte. Das liegt auch daran, dass die Mehrheit der im Handwerk ausgebildeten Fachkräfte in andere Bereiche der Wirtschaft abwandert. Sie suchen dort ein besseres Einkommen, die Möglichkeit sich fortzubilden und weiterzuentwickeln und bessere Arbeitszeiten. Die Abwanderung setzt einen Kreislauf in Gang, bei dem diejenigen, die im Handwerk bleiben, umso stärker belastet werden, weil immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt wird. Dies führt dazu, dass immer mehr Fachkräfte sich aus dem Handwerk wegorientieren.

Gute Arbeit und Tarifbindung sichern

All diese Aspekte müssen bei der Gestaltung des Rahmens für die Wärmewende adressiert werden. Regulierung muss intelligent verknüpft und mit einer schlüssigen und wahrnehmbaren Strategie hinterlegt sein. Dazu gehört auch die Gestaltung der Fördermittel zur Umsetzung. Wenn die Regierung verbindliche Ziele setzt, ist es auch ihre Verantwortung, den Rahmen der Umsetzung so zu gestalten, dass die dazu nötigen Fördermittel verlässlich zur Verfügung stehen und klar an den Zielen ausgerichtet sind. Für die Gestaltung der Förderkulisse bedeutet das, dass Fördermittel an Qualitätskriterien und an Gute Arbeit und Tarifbindung gebunden werden müssen.

Mehr Informationen bietet die DGB-Broschüre "Die energetische Klimawende gestalten"

DGB-Stellungnahmen zum Gebäudeenergiegesetz:

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll die Gebäudewärme auf Klimakurs gebracht werden. Dafür braucht es eine kohärente Strategie. Die Umsetzung muss sozial ausgewogen erfolgen und darf nicht an fehlenden Fachkräften oder Komponenten scheitern. Der DGB regt in seinen Stellungnahmen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens daher Nachbesserungen an

 

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