Für mehr Rechtsschutz

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Dachzeile Verbandsklagerecht in Besoldungsstreitigkeiten

Das Problem

Nehmen Beamt*innen, Soldat*innen oder Richter*innen an, verfassungswidrig besoldet zu werden, müssen sie dies individuell gegenüber ihrem Dienstherrn grundsätzlich in dem Jahr geltend machen, in welchem sie die Unteralimentation vermuten. Die sogenannte Pflicht zur haushaltsnahen Geltendmachung ist nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Dienstherr darauf verzichtet. Dies gilt auch für die Frage der Verjährung, die ebenfalls stets zu beachten ist.

In den letzten Jahren führte die Besoldungspolitik von Bund und Ländern zu tausenden Verfahren in ganz Deutschland und beschäftigte damit nicht nur die Behörden, sondern auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Letzte kann allerdings nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung entscheiden. Das darf nur das Bundesverfassungsgericht. Allein dieses kann abschließend prüfen, ob die Besoldung mit Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) vereinbar ist oder nicht. Aktuell sind in Karlsruhe 51 derartige Normenkontrollverfahren anhängig. Bis ein solches dann endgültig entschieden ist und ggf. der Gesetzeber mittels neuem Gesetz für Abhilfe gesorgt hat, vergeht oftmals über ein Jahrzehnt.

Der Lösungsvorschlag

Im Interesse der möglichst effektiven Durchsetzung der Rechte ihrer Mitglieder setzen sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf politischer Ebene für eine Maßnahme ein, die die Lage entspannen würde: die Einführung eines Verbandsklagerechts in Besoldungsstreitigkeiten.

Mittels eines solchen würden der DGB als beamtenrechtliche Spitzenorganisation und seine Mitgliedsgewerkschaften in die Lage versetzt werden, stellvertretend für ihre Mitglieder, rechtlich gegen systematische und/oder strukturelle Verstöße von Dienstherren gegen das Alimentationsgebot vorzugehen. Massenverfahren, wie sie aktuell in vielen Bundesländern anhängig sind und Verwaltungen wie auch Gerichte belasten, würden auf diese Weise vermieden werden. Auch würden die Gewerkschaften, die ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren, vor kaum kalkulierbaren personellen wie finanziellen Belastungen für den Rechtsschutz bewahrt werden können.

Der DGB hat zur Frage der Zulässigkeit eines Verbandsklagerechts in Besoldungsstreitigkeiten ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Schluss, dass mittels Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung ein derartiges Verbandsklagerecht normiert werden könnte. Statt individueller Klagen, die zu Massenverfahren führen, würden Gewerkschaften oder deren Spitzenorganisationen beantragen können, festzustellen, dass ein Besoldungsgesetz gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt. Die Wirkung des dann ergangenen Urteils würde sich auf alle Mitglieder der beantragenden Gewerkschaft erstrecken. Im Ergebnis trüge das Verbandsklagerecht zu einer erheblichen Effektivierung von Rechtsstreitigkeiten über die Verfassungsmäßigkeit von Normen in den Besoldungsgesetzen bei.

Das Gutachten: "Effektivierung der Rechtsstreitigkeiten in Besoldungsangelegenheiten"

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