Die Energiepreispauschale wird seitens der Arbeitgeber voraussichtlich im September mit dem Gehalt ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Beschäftigte, die zum 1. September in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sind. Damit fallen auch Beamt:innen von Bund, Ländern und Kommunen in den Begünstigtenkreis.
Auf breite Kritik stößt, dass das Entlastungspaket Rentner:innen und Pensionär:innen außen vor lässt, obwohl diese ebenfalls von den Preissteigerungen betroffen sind. Auf dem Ordentlichen Bundeskongress des DGB, der Anfang Mai stattfand, haben daher die Delegierten aus den acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB die Bundesregierung aufgefordert, hier nachzusteuern.