Am 6. April einigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Verhandlungsführerinnen von Bund und Kommunen in Potsdam auf Entgeltsteigerungen und diverse Arbeitszeitdetails für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Grundlage dafür war die vorausgegangene Empfehlung einer Schlichtungskommission, nachdem die Arbeitgeberseite die Verhandlungen in der 3. Verhandlungsrunde für gescheitert erklärt hatte. Der DGB fordert nun eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Bundesbeamt*innen.
Mehr Geld
Die Tabellenentgelte werden ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich, und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent erhöht. Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. April 2025 um 3,11 Prozent und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent angehoben. Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen steigen ab dem 1. April 2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Diese Einigung hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2027. Weitere Verbesserungen gibt es für Beschäftigte mit ständiger Wechselschichtarbeit. Ihre Zulage wird ab dem 1. Juli 2025 auf 200 Euro monatlich erhöht, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf 250 Euro.
Mehr Zeit
Ab 2027 erhalten die Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikant*innen einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub. Daneben wurden zahlreiche Details rund um die Arbeitszeit vereinbart. So können zukünftig Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden. Außerdem wurden Regelungen zu Langzeitkonten und für einen besseren Umgang mit sich auftürmenden Überstunden festgelegt. Im Gegenzug haben die Arbeitgeber die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden durchgesetzt.
ver.di führt in den kommenden Wochen noch eine Mitgliederbefragung zur Tarifeinigung durch. Bis 14. Mai 2025 besteht noch die Möglichkeit des Widerrufs der Einigung.
Was folgt für die Bundesbeamt*innen?
In den vergangenen Tarifverhandlungen kündigten die Verhandlungsführer*innen des Bundes in der Regel die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes an. Diesmal ist das auf Grund der aktuellen Regierungsbildung anders. Eine Übertragung auf die über 370.000 Beamt*innen und Richter*innen im Bundesdienst, die Soldat*innen sowie die Versorgungsempfänger*innen des Bundes konnte und wollte die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser nicht versprechen. Die Besoldungsrunde Bund 2025 und die dafür erforderliche Gesetzgebung wird sich demnach verschieben. Das kritisiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, scharf: “Angesichts einer bereits seit fast 5 Jahren in Teilen verfassungswidrig zu niedrigen Bundesbesoldung und einem deutlichen Abrutschen des Bundes im bundesweiten Besoldungsvergleich muss der Grundsatz Besoldung folgt Tarif zwingender denn je umgesetzt werden. Wir werden darauf drängen, dass die neue Bundesregierung dem Prinzip folgen wird. Das ist auch ein Zeichen des Respekts gegenüber der Beamtenschaft.”
Weitere Informationen zu den Tarifverhandlungen bei unseren Gewerkschaften
Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2025 (verdi.de)
Tarifrunde Bund und Kommunen 2025 (gdp.de)
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - TVöD | GEW - Die Bildungsgewerkschaft