DGB kritisiert Pläne für Amtsangemessenheit

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Dachzeile Bundesbesoldung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den beamtenpolitischen Spitzenverbänden den Entwurf für ein Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften zur Beteiligung vorgelegt. Wir bezweifeln, ob die vorgelegten Pläne dazu geeignet sind, die Kriterien für eine verfassungskonforme Besoldung zu erfüllen. Zudem kritisieren wir, dass bestehende Ansprüche von Betroffenen seit mittlerweile 3 Jahren nicht ausgezahlt wurden.

Bundesregierung sieht Handlungsbedarf

Hintergrund der geplanten Maßnahmen sind 2 Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17 u.a.). In diesen hatte das Gericht seine Vorgaben zur Ermittlung einer verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation weiter konkretisiert. Die Bundesregierung sieht infolgedessen bei der Bundesbesoldung Handlungsbedarf und will mit Einführung eines sogenannten alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ) sowie der Anhebung der Einstiegsämter des einfachen und mittleren Dienstes die festgestellte Verfassungswidrigkeit beseitigen. Der DGB begrüßt zwar, dass nach nunmehr drei Jahren und mehreren gescheiterten Anläufen mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt getan ist. Allerdings sieht er die Vorschläge nicht als geeignet an. 

Vorschläge nicht geeignet

So sehen wir mit dem isolierten Eingriff in das Besoldungsgefüge durch Hebung einzelner Einstiegsämter dieses zukünftig als insgesamt fehlerhaft an. Zum anderen ist die Regelung zum AEZ intransparent ausgestaltet. Der AEZ soll sich nach der Mietenstufe des Wohnorts sowie der Kinderzahl der Beamt*innen bemessen. Da die Beträge aber je nach Besoldungsgruppe zugleich wieder abgeschmolzen werden, wird ein Großteil der Beamt*innen in der Praxis leer ausgehen. Als problematisch erachten wir auch die angedachte Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens der Partnerin bzw. des Partners bei der Ermittlung der notwendigen jährlichen Nettomindestbesoldung einer Familie mit 2 Kindern in Höhe von monatlich 538 Euro netto. Dabei ist es egal, ob überhaupt die Möglichkeit zur Erwirtschaftung eines solchen Einkommens vorliegt. Eine Härtefallregelung ist hier dringend erforderlich. Andernfalls droht, dass trotz Familienzuschlag und AEZ weiterhin die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist. Zudem ist es enttäuschend, dass der Entwurf zwar Nachzahlungen für Betroffene vorsieht, diese aber nicht bereits festgesetzt werden. Betroffene Beamt*innen mussten zwar seit 2021 keinen Widerspruch gegen ihre zu niedrig bemessene Besoldung einreichen. Aber sie warten seit 3 Jahren auf zustehende Zahlungen ihres Dienstherrn und müssen noch weiter warten. Der damit einhergehende Vertrauensverlust bei den eigenen beamteten Beschäftigten sollte nicht unterschätzt werden.

Am 11. Oktober findet das Beteiligungsgespräch der beamtenpolitischen Spitzenorganisationen mit dem BMI statt. Danach muss das Bundeskabinett über den Entwurf entscheiden, woraufhin er zur Beratung in den Bundestag eingebracht wird. 

Zur Stellungnahme des DGB

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