DGB-Konzept: Künstliche Intelligenz für Gute Arbeit

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Bereits im im Januar 2019 hat der DGB ein erstes Impulspapier „Künstliche Intelligenz und die Arbeit von morgen“ veröffentlicht, mit dem ein Modell zur betrieblichen Gestaltung von KI-Anwendungen skizziert wird. Mit dem darin vorgestellten Konzept „Gute Arbeit by design“ wurde ein vorausschauender Ansatz zur Arbeitsgestaltung im Kontext von autonomen Softwaresystemen vorgeschlagen: Die Gestaltung muss bereits bei der Konzeptionierung und in der Entwicklungsphase von KI-Systemen beginnen. Voraussetzung für eine gute Gestaltung ist ein breiter Beteiligungsprozess, der bereits bei der Definition der Zielsetzung für die KI und deren Anwendung beginnt und eine Folgenabschätzung einschließt.

Dieser Ansatz hat eine breite Resonanz gefunden und wird zum Beispiel von der „Plattform Lernende Systeme“: KI-Plattform der Bundesregierung oder dem „Ethikbeirat HR-Tech“ grundsätzlich geteilt. Auch im gesellschaftlichen Kontext (zum Beispiel Bertelsmann-Stiftung „Algorules“: Regeln für die Gestaltung algorithmischer Systeme) oder als Ergebnisse von Arbeitsforschungsprojekten (Umsetzungshilfen Arbeit 4.0) zeigen sich ähnliche Ansätze einer prozessorientierten präventiven Gestaltung von KI.

Mit dem jetzt im März 2020 vorgestellten Konzeptpapier "Künstliche Intelligenz (KI) für Gute Arbeit" soll der DGB-Ansatz „Gute Arbeit by design“ konkretisiert werden. Der Blick soll auf Fragestellungen und Sollbruchstellen für die Gestaltung von Veränderungsprozessen (Change-Prozesse) im Kontext der KI-Nutzung gerichtet werden. In Anlehnung an die „Bewertungsliste“ für Leitlinien der HLEG für künstliche Intelligenz der EU-Kommission, die für den allgemeinen Einsatz von KI entwickelt wurde, soll der Fokus an dieser Stelle auf die Umsetzung und deren Rahmenbedingungen gelegt werden.

Das Konzeptpapier soll damit einen Orientierungsrahmen für die gewerkschaftliche, politische und betriebliche Diskussion darstellen. Gleichzeitig geht es auch darum, die rechtlichen Lücken in den Rahmenbedingungen für innovative Aushandlungsprozesse zu schließen. Das Konzeptpapiers stellt einen 10-Punkte-Plan vor, wie ein Gesetzlicher Rahmen für einen verlässlichen KI-Einsatz aussehen kann.

Download DGB-KONZEPTPAPIER "Künstliche Intelligenz (KI) für Gute Arbeit" in Deutsch und Englisch

  • Concept-Paper-Artificial-Intelligence-AI-for-Good-Work.pdf Download PDF
  • DGB-Konzept-Kuenstliche-Intelligenz-KI-fuer-Gute-Arbeit.pdf Download PDF

10-Punkte-Plan für einen gesetzlichen Ordnungsrahmen für einen verlässlichen KI-Einsatz

  1. Schaffung eines gesetzlich verankerten Zertifizierungsverfahrens und Aufbau von unabhängigen Prüf- und Beschwerdestellen zur demokratisch legitimierten Aufsicht und Kontrolle
  2. Förderung betrieblicher Aushandlungsprozesse durch eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte
    a) bei der Einleitung, Planung und Durchführung von Kommunikations- und Beteiligungsprozessen von Beschäftigten sowie zur verbindlichen Prozessgestaltung und deren Kontrolle im Rahmen von mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten („prozedurales Mitbestimmungsrecht“).

    b) durch Erweiterung des Initiativ- und Mitbestimmungsrechts bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen zu einem generellen Mitbestimmungs- und Initiativrecht auch bei der Einführung der betrieblichen Berufsausbildung/Qualifizierung (da zu erwarten ist, dass der Einsatz von KI-Systemen zu – auch längerfristig und grundlegend – veränderten Qualifikationsanforderungen im Betrieb führt).

    c) durch ein generelles Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten.

    d) verbunden mit der erleichterten Hinzuziehung von externem Sachverstand, die nicht vom vorherigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abhängig ist.
  3. Förderung der Kompetenzentwicklung von Betriebs- und Personalräten für den betrieblichen KI-Einsatz (Komplexität von KI-Systemen sowie datafizierungspolitische Sensibilisierung und Qualifizierung), bspw. durch staatlich geförderte Qualifizierungs- und Beratungsangebote.
  4. Einführung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes, um den besonderen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Betrieb gerecht zu werden.
  5. Sachvortragsverwertungsverbot und Beweisverwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Beschäftigtendaten und deren Nutzung.
  6. Konkretisierung und Verbesserung der bestehenden Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (z. B. § 3, 12 und 15 AGG), um Beschäftigte vor Algorithmen-basierter Diskriminierung zu schützen.
  7. Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Prozessen für Folgenabschätzung und Evaluation von KI-Anwendungen (analog zur Datenfolgenabschätzung nach DSGVO) hinsichtlich der Veränderung der Belastungssituation im Betrieb.
  8. Verbindlichkeit für die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Gesundheit und deren Anpassung an KI-Systeme (insbesondere Anti-Stress-Verordnung, Stärkung der Aufsicht).
  9. Ausbau der Arbeitsforschung und kritischen Datafizierungsforschung zur Förderung der sozialpartnerschaftlichen Umsetzung von KI-Projekten (Entwicklung von verbindlichen Standards/Rahmenbedingungen).
  10. Sozialpartnerschaftlich abgestimmte Entwicklung und Einführung ethischer Leitlinien in der Ausbildung und eines hippokratischen Eids für KI-Entwicklung hinsichtlich der arbeits- und gesellschaftspolitischen Implikationen von KI-Systemen sowie Unterstützungsmaßnahmen zur betrieblichen Orientierung an ethischen Leitlinien.
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