Private Haushalte brauchen Schutz vor den massiven Energiepreisschocks. Deshalb hat der DGB bereits im Sommer die schnelle Umsetzung eines Energiepreisdeckels für Strom und Gas gefordert. Mittlerweile haben wir unsere Forderungen zu großen Teilen durchgesetzt. Wie die Energiepreisbremsen aussehen und wie der DGB die nun beschlossenen Strom- und Gaspreisbremsen bewertet, erfahren Sie hier.
Vorschlag zur Verlängerung und Modifikation der Strompreisbremse
Am 20. September 2023 wurde ein Vorschlag zur Verlängerung und Modifikation der Strompreisbremse vorgestellt.
Wie sieht der Energiepreisdeckel aus, den der DGB fordert?
Der DGB-Energiepreisdeckel funktioniert ganz einfach. Für jeden Haushalt wird ein Grundbedarf – getrennt für Strom und Gas – festgelegt. Der Grundbedarf soll sich am durchschnittlichen Verbrauch pro Haushalt in Deutschland aus dem Jahr 2021 richten. Für den Grundbedarf gilt dann ein gedeckelter, fester Preis pro verbrauchte Kilowattstunde Strom oder Gas.
Was setzt die Bundesregierung um?
Strompreisbremse
- Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2022 eine Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Bürger*innen werden für ihren Basisverbrauch an Strom einen günstigeren Preis erhalten. Wer mehr verbraucht, muss den teuren Marktpreis zahlen.
- Die Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Eine Umsetzung bereits ab dem 1. Januar 2023 ist aber nicht vorgesehen, die Entlastungen für Januar und Februar 2023 werden rückwirkend im Monat März 2023 gewährt.
- Der Strompreis wird für Bürger*innen und kleine/mittelständische Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh (für Industrieunternehmen bei 13 Cent pro Kilowattstunde) gedeckelt. Die Strommenge für die Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose (bei Industrieunternehmen von 70 Prozent der Jahresverbrauchsprognose)
- Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden Zufallsgewinne ("Übergewinne") bei der Stromerzeugung, Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft.
- Grundsätzlich begrüßt der DGB die Strompreisbremse. Mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren hat der DGB im Dezember 2022 aber Verbesserungsvorschläge formuliert. Unter anderem fordert der DGB für Verbraucher*innen bis zu 30.000 kWh einen Strompreisdeckel von 35 Cent/kWh, um die Entlastungswirkung zu erhöhen. Wir werden die Umsetzung der Strompreisbremse kritisch begleiten und uns für die gerechte Entlastung der Bürger*innen einsetzen.
Gaspreisbremse
- Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2022 auch eine Preisbremse für Gas und Wärme auf den Weg gebracht
- Die Bundesregierung hatte sich am 29. September 2022 auf eine Gaspreisbremse geeinigt und eine Expert*innen-Kommission "Erdgas und Wärme" beauftragt, Vorschläge zur Ausgestaltung auszuarbeiten. Bund und Länder hatten sich am 2. November 2022 in einem gemeinsamen Treffen darauf geeinigt, die Empfehlungen der Gaskommission fast eins zu eins umzusetzen.
- Grundsätzlich begrüßt der DGB die Vorschläge der Expert*innen-Kommission und die darauf aufbauenden gesetzgeberischen Entscheidungen. Mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren hat der DGB im Dezember 2022 aber Verbesserungsvorschläge formuliert. Wir werden die Umsetzung der Gaspreisbremse kritisch begleiten und uns für die gerechte Entlastung der Bürger*innen einsetzen.
Welche Finanzierung des Energiepreisdeckels sieht das DGB-Konzept vor?
Der DGB-Energiepreisdeckel soll durch einen starken Staat über Steuern finanziert werden. Und damit die Finanzierung durch den Staat über Steuern gerechter wird, sollte das DGB-Steuerkonzept umgesetzt werden. Mit dem DGB-Steuerkonzept sollen Beschäftigte und Familien entlastet und große Vermögen wieder stärker in die Verantwortung genommen werden.
Wie finanziert die Bundesregierung Strom- und Gaspreisdeckel?
Zur Finanzierung der Strompreisbremse werden Übergewinne aus dem Strommarkt abgeschöpft. Die EU hat hier die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit eine solche Übergewinnsteuer erhoben werden kann.
Neben der Übergewinnsteuer hat sich die Bundesregierung auf einen "Abwehrschirm" in der Höhe von 200 Milliarden Euro geeinigt. Dieses Geld soll dafür verwendet werden, die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucher*innen sowie Unternehmen abzufedern. Dazu gehören unterschiedliche Maßnahmen. Die Gaspreisbremse ist eine davon. Der Vorschlag der Gas-Kommission schöpft hiervon bereits etwa 100 Milliarden Euro aus.
Sofern die Übergewinnsteuer im Strommarkt für die Finanzierung der Strompreisbremse nicht ausreicht, soll die Strompreisbremse auch Geld aus dem "Abwehrschirm" erhalten.
Die 200 Milliarden Euro stammen dabei nicht aus dem Bundeshaushalt. Ein Fonds, der außerhalb des Bundeshaushaltes läuft, soll die 200 Mrd. Euro in Form von Krediten erhalten.