Beim Beteiligungsgespräch im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) anlässlich des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften am 11. Oktober waren sich die beteiligten Verbände einig. Sie alle lehnten den Weg, den das BMI zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung gehen möchte, aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.
Drei zentrale Bedenken
Der DGB machte mit seiner stellvertretenden Vorsitzenden Elke Hannack deutlich, dass eine isolierte Ämteranhebung Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge hat und damit letztlich eine Verringerung der Wertigkeit der übrigen Ämter einhergeht. Auch sei die Ausgestaltung des vorgesehenen alimentativen Ergänzungszuschlags kompliziert und intransparent. Zudem sei fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht die geplante Berücksichtigung eines Partner*inneneinkommens zur Berechnung der notwendigen Mindestalimentation für verfassungskonform halten werde. Klagen hiergegen laufen bereits in einzelnen Ländern, die schon ähnliche Wege gegangen sind und denen der Bund nun folgen möchte. Die DGB-Vize machte deutlich: “Wir fordern ein transparentes und wertschätzendes Besoldungssystem für alle Beamtinnen und Beamten. Das kann nur ein Besoldungsrecht sein, dessen Maßstab nicht ein auf den Cent genau berechneter Mindestabstand zur Grundsicherung ist. Denn das Bundesverfassungsgericht hat kein Rechenmodell für die Mindestbesoldung erstellt, sondern eines zur Ermittlung von Unteralimentierung.”
Kabinett und Bundestag müssen grünes Licht geben
Das BMI verwies auf knappe finanzielle Mittel und den damit einhergehenden Auftrag, ausschließlich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Grundlegende Änderungen am Entwurf wurden nicht in Aussicht gestellt. Der Kabinettsbeschluss wird für November anvisiert, um dann in das Gesetzgebungsverfahren zu gehen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird für März 2025 angepeilt. Die für die bestehenden Nachzahlungsansprüche relevante Verordnung soll laut BMI ebenfalls im zweiten Quartal 2025 in Krafttreten.
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