Nach wie vor stehen mehr ambulante Behandlungen, eine bessere Qualität durch stärkere Spezialisierung, die Konzentration auf weniger Standorte sowie ein weniger ökonomische Anreize bietendes Finanzierungssystem im Zentrum der Reform. Die Länder monieren derweil weiter Unklarheiten bei der Finanzierung und fordern das BMG auf, ihre Zuständigkeiten bei der Krankenhausplanung nicht zu untergraben. Einig sind sich beide Seiten darin, dass eine Reform notwendig ist und schnellstmöglich kommen muss, um ein unkontrolliertes Kliniksterben im großen Stil zu verhindern.
Derzeit erfolgt die Finanzierung von Krankenhausleistungen weitestgehend über Fallpauschalen (DRG’s). Fixkosten – wie das Vorhalten von Gebäuden, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik – müssen überwiegend ebenfalls über die Fallpauschale erwirtschaftet werden, da die Länder sich bis dato konsequent Ihrer Verantwortung für eine gute Versorgung entziehen und die Investitionskosten nicht im erforderlichen Maße übernehmen. Diese Situation soll mit der Reform ein Ende finden. Um die Bedeutung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge zu unterstreichen, soll über die Zahlung von sogenannten Vorhaltekosten erheblicher wirtschaftlicher Druck von den Krankenhäusern genommen werden.
Der DGB beobachtet die Verhandlungen und macht seine Erwartungen an eine Umstellung der stationären Versorgung deutlich: Das vermeintliche Ziel der Reform, lediglich Überkapazitäten abzubauen, wird der tatsächlichen Versorgungssituation bei weitem nicht gerecht und zielt erkennbar einseitig nur auf die laufenden Diskussionen um Klinikschließungen ab. Daneben ist aber aus gewerkschaftlicher Sicht ebenso der Abbau von Fehl- und Unterversorgung erforderlich. Ziel der Reform muss eine gute Versorgung in Stadt und Land sein. Hier bedarf es jedoch einer dezidierten neuen Krankenhausplanung sowie einer Einbeziehung der Beschäftigten der Krankenhäuser.
Aus Sicht des DGB muss bei der künftigen Finanzierung vor allem die anreizgetriebene Fehlsteuerung durch die DRG‘s beseitigt werden. Eine vollständige Refinanzierung aller bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehenden Kosten und Ausgaben muss gewährleistet sein. Das beinhaltet insbesondere die sogenannten Vorhalte- und Ausbildungskosten sowie die Kosten für eine umfassende Notfallversorgung. Die Einführung einer Vorhaltefinanzierung für sachgerechte Ausgaben ist zwar aus gewerkschaftlicher Sicht überfällig, aber definitiv kein Ersatz für die fehlende Investitionsfinanzierung der Länder.
Die bisherigen Pflegebudgets zur Refinanzierung des Pflegepersonals sind aus Sicht des DGB zwingend beizubehalten und dürfen nicht auf die Vorhaltepauschalen angerechnet werden. In diesem Zusammenhang sei zudem darauf hingewiesen, dass das Problem der Mengensteuerung auch mit den geplanten Vorhaltepauschalen nicht behoben wird, denn die Pauschalen sollen bislang lediglich 60 Prozent der fixen Kosten umfassen. Das Problem, zusätzliche Erlöse über Mengenausweitungen zu generieren, bleibt damit weiter bestehen.
Last but not least steht die ungeklärte Finanzierung der Reform weiter einer Einigung zwischen Bund und Ländern entgegen. Die vom BMG postulierte Kostenneutralität durch gleichzeitige Einspareffekte ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern bar jeglicher Realität. Deshalb fordert der DGB den Bund und die Länder auf, gemeinsam ihrer Finanzverantwortung nachzukommen. Der Fiskus muss hier als Ausfallbürge einspringen. Ohne Etablierung eines steuerfinanzierten Transformationsfonds zur Umsetzung und Begleitung der Reform wird diese nicht nur hinter den Erwartungen und Bedarfen der Bevölkerung zurückbleiben, sondern auch zu Lasten der Beschäftigten und der Beitragszahler*innen gehen. Dies gilt es in jedem Fall zu verhindern.