Bundestariftreue: FDP muss Koalitionsvertrag einhalten!

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Dachzeile klartext Nr. 28/2024

Die FDP hat bei der Landtagswahl in Brandenburg 0,83 Prozent der Stimmen bekommen. Sie hat damit schlechter abgeschnitten als je zuvor bei einer Landtags-, Bundestags- oder Europawahl. Ein Grund ist wohl auch mangelnde Verlässlichkeit. Mit dem Koalitionsvertrag der Ampel hatte auch die FDP noch ein glaubwürdiges Fortschrittsversprechen unterschrieben. Mittlerweile stehen die Liberalen unter Christian Lindner nur noch auf der Bremse: Versprechen werden gebrochen, längst vereinbarte Gesetze, etwa zur Rente, blockiert.

Jüngstes Beispiel: Das Bundestariftreuegesetz (BTTG), das Dumping-Wettbewerb bei Aufträgen des Bundes an Unternehmen verhindern soll. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat am 09.09.2024 einen Entwurf dazu vorgelegt: Unternehmen sollen nur öffentliche Aufträge bekommen, wenn sie sich dabei an die zwischen Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften tariflich vereinbarten Arbeitsbedingungen halten. Bereits im Koalitionsvertrag hatten FDP, SPD und Grüne vereinbart: "Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages (…) gebunden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruht." Die Regierung will fördern, dass mehr Beschäftigte von Tarifregeln profitieren.

Doch die FDP will den Koalitionsvertrag jetzt offenbar brechen: Lindner hat den Gesetzgebungsprozess gestoppt und behauptet, der BTTG-Entwurf entspreche nicht den Vereinbarungen. Es sei "klar (…) verabredet, dass damit keine neuen bürokratischen Hürden verbunden sein dürfen." Tatsächlich ist im Koalitionsvertrag lediglich eine "unbürokratische Erklärung" seitens der Unternehmen vorgesehen – darüber, dass sie die vorgegebenen Tarif-Regeln einhalten. So steht es auch im Gesetzentwurf: Arbeitgeber sollen ihre Tariftreue mit einem zur Verfügung gestellten Mustervordruck bestätigen können. Auf Grundlage von Daten, die sie sowieso vorhalten (Lohnabrechnungen, Zahlungsbelege u. ä.). Wenn ein Unternehmen "präqualifiziert" ist (wenn es unabhängig vom einzelnen Auftrag belegen kann, dass es sich tariftreu verhält), wird es zertifiziert und erhält weitere Erleichterungen: unbürokratisch und innovativ. Wenn die FDP den Koalitionsvertrag achtet, muss sie dem Gesetz zustimmen.

Tatsächlich nennt der FDP-Chef aber einen zweiten Grund für seine Blockade: Die Interessen der Arbeitgeber seien nicht genug geachtet. Klar ist, dass die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das Gesetz am liebsten nicht haben möchte. Dabei ist es doch genau der Verband, der das größte Interesse daran haben müsste, das tarifgebundene Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen nicht den Kürzeren ziehen. Diese Unternehmen sind es doch, die für funktionierende Sozialpartnerschaft in unserem Land stehen. Falsch ist, wenn die BDA behauptet, das BTTG sei ein "Tarifzwang-Gesetz" – als werde dadurch irgendwer gezwungen, einen Tarifvertrag abzuschließen. In Wirklichkeit entscheidet sich der Staat lediglich, keine Geschäfte mehr mit Unternehmen zu machen, die weniger als den Tariflohn der jeweiligen Branche zahlen wollen. Das Gesetz fördert also die vielen Mitglieder der Arbeitgeberverbände in der BDA, die auf fairen Wettbewerb über Qualität und Leistung setzen. Es schließt nur Unternehmen aus, die stattdessen auf billig-billig und Niedriglohn setzen.

Das BTTG ist ein "Fairer-Wettbewerb-Gesetz". Daran sollte auch einer Liberalen Partei gelegen sein. Statt den Koalitionsvertrag zu brechen, muss die FDP einem wirksamen BTTG zustimmen.

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