Betriebsrente stärken – Fachdialog beim BMAS

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Seit jeher haben sich die Gewerkschaften für gute Betriebsrenten als Teil der Vergütungsstruktur und tariflicher branchenspezifischer Sozialpolitik eingesetzt. Die Erfolge können sich sehen lassen. Und es bleibt hier noch viel zu erreichen.

Betriebsrenten sollen also keineswegs staatliche Sozialpolitik ersetzen, sondern diese wo möglich berufs- und branchenspezifisch ergänzen. Die politische Debatte über die Betriebsrente, wie die zusätzliche Alterssicherung, wird aber aus einem verengten Blick geführt und eher als defizitär betrachtet. Denn die Betriebsrenten (und erst recht die privaten Renten) sind nicht so verbreitet, wie sich die Politik dies in den 2000er Jahren als Ersatz für das gekürzte gesetzliche Rentenniveau erhoffte und erdachte. So hat die Politik zwar das Leistungsniveau der GRV einseitig und zielstrebig zurückgefahren. Damit verbunden schuf sie aber die Erwartungshaltung an die Tarifparteien und die Beschäftigten, die so entstandenen Lücken zum weiter bestehenden Sicherungsziel durch Betriebsrenten zu schließen. Die zum Ausgleich der Sicherungslücken notwendigen Kosten sind von den Beschäftigten grundsätzlich allein zu tragen, wenn die Arbeitgeber sich daran nicht freiwillig beteiligen. Die sozialpolitisch erwünschte flächendeckende Verbreitung gelang so nicht.

Die Gewerkschaften setzen sich weiterhin konsequent dafür ein, dass alle Beschäftigte eine tariflich geregelte und arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Auf diesem Weg kann und muss die Politik auch unterstützend eingreifen. Tarifpolitik ist und kann aber kein Ersatz für staatliche Sozialpolitik sein. Dies gilt erst recht, wenn die Übertragung sozialstaatlicher Verantwortung auf die Beschäftigten und Gewerkschaften erfolgt, ohne diese mit entsprechenden Instrumenten zur flächendeckenden Durchsetzung auszustatten. Und kleinere monetäre Anreize können die Lastenverschiebung auf die Beschäftigten nicht ausgleichen und führen als zusätzliches Hemmnis so zu einer faktischen Mehrbelastung der Beschäftigten.

Für den DGB und die Gewerkschaften ist und bleibt notwendige Bedingung für eine gute Alterssicherung eine starke und solidarischer gesetzliche Rentenversicherung. Das Sicherungsniveau vor Steuern muss nicht nur dauerhaft bei mindestens 48 Prozent stabilisiert werden, sondern auch wieder angehoben werden. Und angesichts eines prekären Arbeitsmarktes und vielfach gebrochener Erwerbsbiographien sind die Elemente des sozialen Ausgleichs auszubauen. Nur auf Basis einer gestärkten gesetzlichen Rente kann die Betriebsrente eine sinnvolle Ergänzung sein, anstatt dass die Beschäftigten lediglich den Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rente hinterher sparen.

Zentrale Forderungen des DGB und der Gewerkschaften zur Verbreitung der Betriebsrenten sind

  • die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von entsprechenden Tarifverträgen, um branchenweite effiziente Lösungen zu erreichen und
  • ein verpflichtender (Mindest-)Beitrag der Arbeitgeber für alle Beschäftigten.

Auch ist es Zeit die historisch gewachsenen und nicht sachlich zu begründenden unterschiedlichen Förderungen je nach Durchführungs- und Finanzierungswege sowie Zusageart zu vereinheitlichen.

Ebenfalls von sozialpolitischer Bedeutung ist die Fortführung der Betriebsrente nach einer Freistellungsphase zu unveränderten Bedingungen. Es kann nicht sein, dass ein Anspruch auf Freistellung zu einer einseitigen verschlechternden Änderung der Vertragsbedingungen führt.

Diese und weitere Punkte finden sie ausführlich erläutert in unserer Stellungnahme zum Fachdialog Betriebsrente. In diesem Sinne wird sich der DGB im Rahmen des Fachdialogs einsetzen.

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