Besoldung Bundesbeamt*innen: Zukunft des Angemessenheitsgesetzes ungewiss

Datum

Dachzeile Bund hinkt allen Ländern hinterher

Seit dem Bruch der Regierungskoalition ist unklar, ob das  "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung" noch in der laufenden Legislatur verabschiedet wird. Der DGB begrüßte den Gesetzentwurf trotz aller Kritik als ersten Schritt in die richtige Richtung. DGB-Vize Elke Hannack  fordert nun von Bundesinnenministerin Faeser eine Lösung für die Beamt*innen. 

Am Vormittag des 6. November hat das Bundeskabinett dem “Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG)” aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat zustimmt. Am Abend des 6. November zerbrach die Regierungskoalition. Seitdem steht die Frage im Raum, für welche Gesetzesvorhaben der einstigen rot-grün-gelben Bundesregierung es bis zur angekündigten Neuwahl am 23. Februar 2025 noch Mehrheiten im Bundestag gibt. Von der Bundesregierung bisher keine offizielle Information, ob das BBVAngG dazu gehört.

Im Beteiligungsgespräch am 11. Oktober übte DGB-Vize Elke Hannack zwar deutliche Kritik an Details des Gesetzentwurfs. Sie stellte die Realisierung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung mittels der enthaltenen Regelungen in Frage. Aber das Gesetz würde zumindest einen ersten Schritt in die richtige Richtung bedeuten. Mit dem Koalitionsbruch ist dieser Schritt gefährdet. 

"Das ist auch deshalb so bitter, weil der Bund bei der verfassungsgemäßen Alimentation allen Ländern hinterherhinkt und bereits vorherige Anläufe gescheitert sind. Jetzt muss Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Enttäuschung und die Verunsicherung der Beamt* innen schnellstmöglich mit einer guten Kommunikation einfangen und den Weg für eine Lösung aufzeigen," fordert Hannack.
 

zurück

Bleib informiert!

Gute Arbeit, Geld, Gerechtigkeit - Abonniere unseren DGB einblick-Newsletter, dann hast du unsere aktuellen Themen immer im Blick.

Mit der Anmeldung wird dem Erhalt der ausgewählten Newsletter zugestimmt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können in unserer Datenschutzerklärung nachgelesen werden.