Beim Personenbeförderungsgesetz muss nachgebessert werden!

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Denn der Entwurf, der vor Weihnachten vom Bundeskabinett beschlossen wurde, berücksichtigt dieses Anliegen nicht. Es soll nun lediglich im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob die Geltung von Standards hinreichend geregelt ist.

Dabei ist der Koalitionsvertrag hier eindeutig: „Im Personenbeförderungsgesetz werden wir klarstellen, dass über die Nahverkehrspläne soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten sowie qualitative und ökologische Standards auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten.“ Es ist also die originäre Aufgabe dieses Gesetzentwurfs, diese Klarstellung herbeizuführen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum weitere Gesetzgebungsverfahren erforderlich sein sollen, zumal der Bundesrat in der letzten Legislaturperiode bereits entsprechende Vorarbeiten geleistet hat (BR Drucksache 741/16).

Darüber hinaus muss das neue Personenbeförderungsgesetz sicherstellen, dass auch bei Mobilitätsangeboten „On Demand“, die über Internet-Plattformen vermittelt werden, faire Tätigkeitsbedingungen und sozialer Schutz gewährleistet sind.

Der aktuelle Gesetzesentwurf bietet weder aus Arbeitnehmersicht noch mit Blick auf den Klimawandel Antworten. Das Vorgehen der Bundesregierung kann auch als ein Affront gegen die mehr als 130.000 Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr verstanden werden.

Der Gesetzentwurf würde nichts an dem unhaltbaren Zustand ändern, dass die Beschäftigten weiterhin alle acht Jahre, wenn die Verträge neu vergeben werden, den Verlust ihres Arbeitsplatzes oder schlechtere Löhne und Arbeitsbedingungen fürchten müssten. Und bei den Regelungen für neue Mobilitätsdienste wären Tor und Tür für prekäre Beschäftigung geöffnet, was wiederum Löhne und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Nahverkehr weiter unter Druck setzen würde.

Der DGB fordert, dass diese Defizite im laufenden Gesetzgebungsverfahren behoben werden:

  • Soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten sowie Qualitäts- und Umweltstandards müssen auch für eigenwirtschaftliche Antragsteller gelten.
  • Neue Betreiber müssen - wie bereits im Schienenpersonennahverkehr - zur Übernahme des Personals verpflichtet sein.
  • Beschäftigte neuer Mobilitätsdienste müssen wirksam vor Ausbeutung und prekäre Arbeitsbedingungen insbesondere durch Plattformanbieter geschützt werden.
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