Amtsangemessene Alimentation

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Dachzeile Bundesregierung darf Beamt*innen nicht länger warten lassen

Bundesverfassungsgericht macht klare Vorgaben

Im Mai 2020 fasste das Bundesverfassungsgericht bedeutende Beschlüsse zur verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Die zu entscheidenden Fragen bezogen sich auf zwei verschiedene Aspekte: zum einen auf den Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau, zum anderen auf die Höhe der Besoldung von Beamt*innen bzw. Richter*innen mit drei und mehr Kindern. Seitdem liegen konkretisierte Maßgaben dazu vor, wann eine Besoldung gegen den verfassungsrechtlich geschützten hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Alle Landesregierungen haben seitdem ihre Besoldungsgesetze geändert und Maßnahmen für eine verfassungskonforme Alimentation ergriffen. Auch die damalige schwarz-rote Bundesregierung erkannte nach einer Überprüfung Handlungsbedarf für die Besoldung der Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen.

Mehrere Anläufe scheiterten

2021 legte das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Referentenentwurf mit den erforderlichen Schritten vor und beteiligte die beamtenpolitischen Spitzenorganisationen. Eine Einigung im Kabinett kam allerdings nicht zu Stande. Mit Blick auf die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Mängel der Bundesbesoldung erklärte das BMI mittels Rundschreiben den Verzicht auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation und auf die Erhebung der Einrede der Verjährung. Dieses Vorgehen gilt bis zum Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation. Nach der Bundestagswahl 2021 startete die neue rot-grün-gelbe Bundesregierung einen weiteren Anlauf mit einem neuen Referentenentwurf. Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde dem DGB Anfang 2023 zur Beteiligung übersandt. Seitdem ist ein Kabinettsbeschluss ausgeblieben.

Verfassungswidriger Schwebezustand muss beendet werden

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine verfassungskonforme Alimentation, der vom Bundeskabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden könnte, lässt also weiter auf sich warten. Und auch die im Bundestag vertretenen Fraktionen sehen sich offensichtlich nicht in der Lage, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsgewerkschaften EVG, GEW, GdP, IG BAU und ver.di fordert der DGB die Bundesregierung eindrücklich auf, diesen verfassungswidrigen Schwebezustand zu beenden. Die Besoldung der Bundesbeamt*innen muss endlich amtsangemessen ausgestaltet werden. Schließlich ist das Beamtenverhältnis keine Einbahnstraße. Nicht nur die Beamt*innen treffen Pflichten, sondern auch deren Dienstherren. Doch seit der Föderalismusreform I nutzen diese ihre Gesetzgebungskompetenz und Gestaltungsfreiheit auf eine Art und Weise, die etwa den Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung zunehmend aushöhlt. Dass der Dienstherr Bund da keine Ausnahme ist, zeigt die Verzögerungstaktik der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2018 klar, dass das Alimentationsprinzip das allgemeine Beamtenstreikverbot rechtfertige. Es ist zu bezweifeln, dass das Gericht diese Aussage in der Absolutheit angesichts der Besoldungspolitik insbesondere des Bundes heute noch treffen würde.

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