Ingenieur benutzt nachts ein digitales Tablet auf einer Baustelle.

Digitale Transformation der Arbeitswelt

Digitale Arbeitsmittel können die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern. Wir setzen uns für eine digitale Transformation ein, die dem Leitgedanken Guter Arbeit entspricht.

Worum geht es?

Digitale Arbeitsmittel prägen den Arbeitsalltag der meisten Beschäftigten. Ob elektronische Kommunikationsmittel, softwaregesteuerte Arbeitsabläufe, digitale Assistenzsysteme oder internetbasierte Arbeitsorganisationsformen. Die Anwendungsfelder digitaler Technologien sind vielfältig und auf Grund der technologischen Entwicklungen einer hohen Dynamik ausgesetzt. Die politische Debatte um die Digitalisierung der Arbeitswelt dreht sich um die viel zitierten “Chancen und Risiken”, allerdings oft und – aktuell durch ChatGPT – immer wieder im Kreis. Das ist nicht gut, denn: Für die meisten Beschäftigten heißt Digitalisierung momentan vor allem eins - steigende Arbeitsbelastungen.

Der Handlungsdruck ist groß. Die demographische Entwicklung, Fachkräftemangel und die ökologische Transformation  fordern eine politische Strategie für Gute digitale Arbeit. 

Arbeit wird nicht automatisch digitaler. Wir bewegen uns in einem kritischen Spannungsfeld zwischen der Optimierung von Arbeitsprozessen und der Aufwertung von Arbeit auf der einen Seite  – und der Optimierung von Beschäftigten zur Rationalisierung und Kostensenkung auf der anderen Seite. Diese Zielkonflikte brauchen neue Lösungswege: offen, präventiv und mitbestimmt. 

Einige Pioniere – Unternehmen und Verwaltungen – haben sich auf den Weg gemacht und mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen innovative Lösungsansätze entwickelt.

Damit die Breite der Beschäftigten von den Möglichkeiten profitieren kann, braucht es konkrete Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Nutzung der Digitalisierung. 

Wir wollen sie sie für eine nachhaltige menschengerechte Arbeitsgestaltung nutzen – für gesunde Arbeit, für Produktivität, Wertschöpfung und gesellschaftlichen Fortschritt

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Grundsatz und Gute Arbeit

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz für Gute Arbeit

Die Debatte um Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt hat – nicht zuletzt durch generative KI- Systeme wie ChatGPT - rasant an Fahrt aufgenommen. KI-Anwendungen – also lernende Software- und Entscheidungssysteme – haben massiven Einfluss auf die Arbeit der Zukunft.

KI-Systeme haben dabei das Potential, die Beschäftigten bei ihren Aufgaben zu entlasten, Handlungsspielräume zu erweitern und Arbeitsprozesse zu verschlanken. Die Einführung solcher Technologien ist aber auch mit Herausforderungen verbunden. Denn auch hier gibt es “Kipppunkte”. Es liegt an der Gestaltung. Und hierfür braucht es ein neues Mindset.

Große Herausforderungen aufgrund digitaler Transformation. Der Wandel ist jetzt.

Bislang entpuppt sich die Digitalisierung der Arbeitswelt weitestgehend als leeres Versprechen. Für viele Beschäftigte steigt gerade wegen der digitalen Transformation die Arbeitsbelastung: Arbeitsverdichtung und Entgrenzung sind die Kernprobleme digitaler Arbeit. In Zeiten neuer Knappheiten ein arbeitspolitisches Fiasko. 

Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist bis zum Jahr 2035 mit einem Rückgang des Fachkräfteangebotes um mehr als 7 Millionen Menschen zu rechnen. In vielen zentralen Zukunftsfeldern wird es ohne den Einsatz digitaler Systeme nicht funktionieren. Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt ist voraussetzungsvoll. Wir bewegen uns in einem kritischen Spannungsfeld zwischen der Optimierung von Arbeitsprozessen und der Optimierung der Beschäftigten. Und diese Zielkonflikte brauchen Lösungen. Wir wollen eine Optimierung für mehr Gute Arbeit, um Beschäftigte zu unterstützen, Belastungen zu reduzieren und menschliche Arbeit aufzuwerten. 

KI im Betrieb braucht eine neue Governance. Der Ansatz: Gute Arbeit by design

Damit sie für Beschäftigte als auch Unternehmen zum Erfolg wird, bedarf es eines strukturierten Change-Managements. Neue Ansätze für eine präventive Gestaltung algorithmischer oder KI-gestützter Arbeitsassistenzsysteme sind notwendig. Die 3 wesentlichen Komponenten für den erfolgreichen Einsatz von KI für Gute Arbeit sind Transparenz, Kompetenz und prozedurale Mitbestimmung – also vorausschauende und lernende Prozessvereinbarungen für lernende Maschinen. Grundsätzliche Voraussetzung ist eine Transparenz über die Wirkungsweisen der Technologien, um gemeinsame strategische Ziele festzulegen. Welche Ziele werden mit dem Einsatz von KI-Systemen verfolgt und in welcher Form können die Beschäftigten davon profitieren? Dies muss offen, frühzeitig und ganzheitlich vereinbart und dokumentiert werden. Dazu gehört auch eine betriebliche Folgenabschätzung. Dies bedeutet, dass vor der KI-Einführung die Kritikalität bewertet werden muss, mit Auswirkungen auf Beschäftigten und deren Rechte, Veränderungen von Arbeitsbedingungen, Belastungsprofilen, Qualifizierungsbedarfen und Beschäftigungswirkungen. 

Es geht also um einen ganzheitlichen Ansatz mit der frühzeitigen, durchgehenden und verbindlichen Einbindung der Beschäftigten und ihrer betrieblichen Interessenvertretungen. Wir nennen diesen Ansatz “Gute Arbeit by design”.

Unsere Forderungen

  • Bessere Einbindung von betrieblichen Interessenvertretungen durch eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte, insbesondere die Möglichkeit der prozeduralen Mitbestimmung
  • Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Prozessen für Folgenabschätzung und Evaluation von KI-Anwendungen (analog zur Datenfolgenabschätzung nach DSGVO) hinsichtlich der Veränderung der Belastungssituation im Betrieb
  • Rechtssicherheit zur Datennutzung durch ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, auch für den Einsatz von KI-Verbindlichkeit für die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung und deren Anpassung an KI-Systeme (insb. Anti-Stress-Verordnung, Stärkung der Aufsicht)
  • Konkretisierung und Verbesserung der bestehenden Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (z. B. § 3, 12 und 15 AGG), um Beschäftigte vor Algorithmen-basierter Diskriminierung zu schützen
  • Transparenz und ethische Grenzen für KI-Anwendungen durch die KI-Verordnung der EU

Plattformarbeit

Regeln für die Plattformarbeit

Immer mehr Menschen bieten ihre Arbeitskraft auf digitalen Plattformen an. Schätzungsweise 43 Millionen Menschen werden im Jahr 2025 in Europa auf Arbeitsplattformen tätig sein (Europäischer Rat 2023). Die Geschäftsmodelle und Tätigkeitsbereiche sind vielfältig und reichen von Kleinstaufträgen, sogenannten Microtasks, über Designarbeiten bis hin zu ortsgebundenen Arbeiten wie Fahr- und Lieferdiensten. Der Verdienst aus der Plattformarbeit reicht dabei nur den Wenigsten, um ihren Lebensunterhalt zu decken. 

Der Algorithmus als Gefahr für Gute Arbeit

Prägend für die Arbeit auf Plattformen ist die hochgradige Macht- und Informationsasymmetrie zwischen Plattformbeschäftigten und den Plattformunternehmen. Die intransparenten algorithmischen Managementsysteme strukturieren und organisieren die Arbeitsaufträge der Plattformbeschäftigen. Diese neuen Formen der algorithmischen Steuerung können persönliche Weisungen im traditionellen Sinne ersetzen, erfüllen aber die gleiche Funktion. 

Diese hohe Intransparenz über die Wirkungsweise digitaler Steuerungs- und Kontrollformen macht es den Plattformbeschäftigten nahezu unmöglich ihren rechtmäßigen Beschäftigtenstatus einzufordern. Schätzungsweise 5,5 Millionen Plattformbeschäftigte in Europa sind aktuell fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft, obwohl sie alle Kriterien für die Einstufung als Arbeitsnehmer*in erfüllen (Europäischer Rat 2023). Damit werden wichtige Arbeitnehmerschutzrechte, Mitbestimmungsrechte und soziale Sicherungssysteme umgangen.

Scheinselbständigkeit aufdecken 

Um Scheinselbstständigkeit und Ausbeutung wirksam eindampfen zu können, braucht es klare Regeln. Neben einem effektiven Mechanismus zur Feststellung des Beschäftigtenstatus, braucht es Transparenz über die Wirkungsweise algorithmischer Entscheidungs- und Kontrollsysteme. Damit Plattformbetreiber nicht willkürlich Nutzer-Konten von Erwerbstätigen sperren, einschränken oder löschen können, braucht es zum Beispiel ein Einspruchsrecht und die Möglichkeit der menschlichen Überprüfung von Entscheidungen.

Transparenz und gewerkschaftliche Interessenvertretung 

In der Plattformarbeit wird eine auf physischen Begegnungen angewiesene Betriebs- oder Gewerkschaftsarbeit erheblich erschwert. Den Gewerkschaften ist daher ein Zugangsrecht zu der digitalen Infrastruktur der Plattform zu gewährleisten, damit sie die Beschäftigten organisieren und mit ihnen kommunizieren können. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Kommunikation zwischen Interessenvertretung und den Beschäftigten nicht kontrolliert und überwacht wird.

Diese Regeln sind notwendig, damit die heute oft prekär beschäftigten Plattformarbeiter*innen besser geschützt werden können. Diese Regelungen würden dabei nicht nur gegen die weit verbreitete Scheinselbstständigkeit helfen, sondern auch die Rechte der professionell arbeitenden Selbstständigen gegenüber den Plattformen verbessern. Auch bei Soloselbständigen muss ein arbeits- und sozialrechtlicher Mindestschutz gewährleistet werden. Außerdem schlägt der DGB als unterste Haltelinie unter anderem Branchen-Mindesthonorare vor. 

Wir fordern einen europäischen Regelungsrahmen

Plattformarbeit ist durch seine digitale Organisation von Arbeit nicht an unbedingt an physische Orte gebunden. Deshalb ist es dringend notwendig, transnationale Regelungen und ein “level playing field” für faire Arbeit über Plattformen zu erreichen. Wir unterstützen deshalb die europäische Initiative zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen Plattformbeschäftigter.

Unsere Forderungen

  • Stärkung der Durchsetzung von Rechten der Arbeitnehmer*innen: Aus Sicht des DGB braucht es einen effektiven Mechanismus zur Feststellung des Beschäftigtenstatus von Plattformarbeiter*innen. Sofern Plattformerwerbstätige ein Hinweis für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vortragen können, sollte die Beweislast bei der Plattform liegen, ob es sich um eine echte Selbständigkeit handelt.
  • Transparenz algorithmischer Managementsysteme: Als Kernelement der Arbeitsorganisation steuern und kontrollieren Algorithmen die Arbeitsprozesse und -ergebnisse der Plattformbeschäftigten mit teils erheblichen Auswirkungen – etwa im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Deswegen braucht es Transparenzrechte über die Wirkungsweise zur Mitbestimmung über solcher Systeme.
  • Stärkung der Solidarität: Damit Beschäftigte sich organisieren können und gemeinsam mit Gewerkschaften für bessere Arbeitsbedingungen eintreten können, braucht es u. a. ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften.

Mobile Arbeit

Arbeiten von Zuhause und mobiles Arbeiten

Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie arbeiten viele Beschäftigte – zumindest gelegentlich – von zu Hause. Die Digitalisierung eröffnet den Beschäftigten dabei theoretisch Möglichkeiten für mehr Arbeitszeit- und Arbeitsortsouveränität. Es zeigen sich allerdings auch ernstzunehmende Schattenseiten: höhere Belastungen und Entgrenzung der Arbeitszeit. Der häufigste Grund für die Arbeit von zu Hause ist der Wunsch der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Viele Beschäftigte wünschen sich einen gesunden Mix aus Homeoffice und Büroarbeit. Damit das Arbeiten außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte gut funktioniert, braucht es aber klare Regeln.

Wird mobile Arbeit nicht geregelt, haben die Beschäftigten einen geringeren Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung. Unbezahlte Mehrarbeit, ständige Erreichbarkeit und Fehlbelastungen treten häufiger auf. Fundierte betriebliche Rahmenbedingungen tragen demgegenüber deutlich zu einer gesundheitsförderlichen Homeoffice-Gestaltung bei. In mitbestimmten Betrieben berichten die Beschäftigten überdurchschnittlich häufig über positive Erfahrungen mit dem Homeoffice.

Gute mobile Arbeit ist voraussetzungsvoll

Damit das Versprechen von mehr Flexibilität der Beschäftigten realisiert werden kann braucht es einen gesetzlichen Ordnungsrahmen, um dem ausgeprägten Wildwuchs zu begegnen.

Wir wollen ein Recht auf selbstbestimmtes mobiles Arbeiten im Homeoffice, das durch Tarifverträge und Mitbestimmung in Betrieben und Verwaltungen auszugestalten ist. Grundlage muss das Prinzip der Freiwilligkeit sein. Der betriebliche Arbeitsplatz muss grundsätzlich erhalten bleiben.

Der Arbeitgeber muss die notwendige Ausstattung (Arbeitsmittel) und die Rahmenbedingungen für ein gesundheitsgerechtes mobiles Arbeiten – besonders von zu Hause – gewährleisten.

Damit die Arbeit im Homeoffice nicht ausufert, muss die Arbeitszeit dokumentiert und vollumfänglich vergütet werden – der Arbeitgeber ist hier in der Pflicht.

Unsere Forderung

  • Wir fordern einen Ordnungsrahmens für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten: u. a. für Nutzung von Homeoffice, Ausstattung und Arbeitsbedingungen.
Atlas der digitalen Arbeit

Der Atlas der digitalen Arbeit vermittelt anschaulich und prägnant die vielfältigen Aspekte der Digitalisierung der Arbeits- und Betriebswelt.

Papiere und Downloads

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Ergebnisse:

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) des BMWK I.

Stellungnahme

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG) sollen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Öffentliche Vergabeverfahren sollen vereinfacht, professionalisiert, digitalisiert und beschleunigt werden. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. . Damit soll das Vergaberecht angesichts der veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit der letzten Reform im Jahr 2016 praxisgerecht weiter modernisiert werden.

05. November 2024

DGB-Diskussionspapier: Für die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt

Regelungsrahmen für KI in der Arbeitswelt

Positionspapier

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) kann helfen, die Arbeitsbedingungen zu erleichtern und Produktivität zu erhöhen – und sogar ein Baustein gegen den Fachkräftemangel der Zukunft werden.

Wenn die Bundesregierung will, dass mehr KI in der Arbeitswelt zum Einsatz kommt, sollte sie einen vorausschauenden Mitbestimmungsmodus fördern und bestehende Unterrichtungsrechte zu echten Mitbestimmungsrechten weiterentwickeln. 

 

22. Oktober 2024

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung - SGB III-Modernisierungsgesetz

Stellungnahme

Neureglungen sind u.a. zu den folgenden Sachverhalten vorgesehen:

 

  • Digitalisierung von Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit
  • Übergang der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen auf die Bundesagentur für Arbeit
  • Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung junger Menschen
  • Ausweitung der zu unterbreitenden Informationen an junge Menschen ohne berufliche Anschlussperspektive sowie Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
  • Vereinfachungen im Leistungsrecht und Änderungen bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld
  • Ausweitung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

04. September 2024

DGB-Stellungnahme zum Entwurf des Bundeshaushalts 2025, Finanzplans und Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds

Stellungnahme

Mit dem Haushaltsentwurf für 2025 verpasst die Bundesregierung die Chance, das Land zurück auf den Weg der Modernisierung zu bringen und einen sozialgerechten Zukunftshaushalt aufzustellen, der die soziale Ungleichheit, den Investitionsstau, den Klimawandel und die notwendige Transformation der Wirtschaft sowie den internationalen Druck auf Wertschöpfung und Beschäftigung – wirksam angeht. Die Einzelpläne leiden fast alle unter einer Konsolidierung. Der Klima- und Transformationsfonds wird stark geschwächt.

02. September 2024

Stellungnahme zum Optionenpapier Strommarktdesign der Zukunft

Stellungnahme

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Plattform Klimaneutrales Stromsystem hat das BMWK ein Optionenpapier zur zukünftigen Ausgestaltung des Strommarktdesigns vorgelegt. Der DGB nimmt Stellung und betont, dass das Strommarktdesign in eine übergreifende wirtschaftspolitische Strategie eingebettet sein muss, die Wertschöpfung und Beschäftigung nachhaltig fördert.“

30. August 2024

einblick September 2024

DGB-Infoservice einblick

Einblick

Die einblick-Ausgabe September 2024 mit einem Schwerpunkt zur Tarifbindung, Gehalt und Arbeitsbedingungen in Ostdeutschland. Unter anderem mit Texten über die geringe Tarifbindung in Sachsen, Brandenburg und Thüringen, über die Folgen des gesetzlichen Mindestlohns im Osten, eine tarifpolitische Erfolgsgeschichte im Silicon Saxony und mit einem Meinungsbeitrag zu Bürgerräten in Ostdeutschland des Soziologen Steffen Mau. Dazu Urteile, Termine und Tipps für die digitale Arbeitswelt.

22. August 2024

SVM Forderungspapier Infrastruktur

Zukunftsgerichtet investieren: Daseinsvorsorge durch nachhaltige Verkehrsinfrastruktur

Positionspapier

Die Verkehrsinfrastruktur ist in der Transformation von zentraler Bedeutung. Zuverlässige Mobilität und Erreichbarkeit sind Teil der Daseinsvorsorge, marode Brücken, Schienen und Straßen behindern aber die Mobilität vieler Menschen und sind für den Wirtschaftsverkehr ein Zeit- und Kostenfaktor. Das Forderungspapier „Zukunftsgerichtet investieren: Daseinsvorsorge durch nachhaltige Verkehrsinfrastruktur“ wurde im „Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende“ mit Blick auf den nächsten Infrastrukturdialog des Verkehrsministeriums am 26. Juni 2024 erarbeitet. Das Forderungspapier betont insbesondere die folgenden Aspekte:  Marode Straßen und Brücken gefährden die Mobilität, Potentiale nutzen und Schienennetz ausbauen, Zuverlässige Angebote für Arbeitswege, Finanzielle Entlastung der Gesellschaft durch gezielte Investitionen.

25. Juni 2024

Offshore-Ausschreibungsdesign muss Ausbau der Windenergie sichern und sozial-ökologisch vorantreiben

Verbändeappell

Positionspapier

Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine Reform des Ausschreibungsdesigns für Offshore-Windenergie. Das Preiskriterium darf nicht länger im Zentrum stehen, da hohe Flächenpreise zwangsläufig an die Lieferkette, Beschäftigte und Stromkund:innen weitergegeben werden. Stattdessen müssen für die Flächenvergabe insbesondere qualitative Kriterien (sozial wie ökologisch) die entscheidende Rolle bei der Vergabe einnehmen.

10. Juni 2024

Ein EU-Zukunftsfonds für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Positionspapier

Die Klimakrise und der sozial-ökologische Umbau der Wirtschaft stellen Deutschland vor enorme Herausforderungen, die es nicht in Eigenregie bewältigen kann. Die Transformation kann besser und effizienter europäisch koordiniert als im nationalstaatlichen Alleingang erreicht werden. In dieser Position entwickelt der DGB einen Vorschlag für einen EU-Zukunftsfonds zur Finanzierung der grünen Transformation.

30. Mai 2024

Bewertung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedinungen in der Plattformarbeit

Positionspapier

Der DGB begrüßt den verabschiedeten Kompromiss für eine europäische Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Mit der Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten Verfahren bereitstellen, um die Beweislastregelung zur Feststellung des Beschäftigungsstatus von Plattformarbeiter*innen zu erleichtern. Zudem werden den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen Transparenzrechte im Bezug auf algorithmische Managementsysteme und die Hinzuziehung von externem Sachverstand ermöglicht. Die Richtlinie definiert Grenzen der Verarbeitung personenbezogener Daten und Plattformbetreiber müssen ihre technischen Systeme unter menschlicher Aufsicht überwachen, evaluieren und ggf. anpassen. Auch hier stehen den Gewerkschaften Informations- und Konsultationsrechte zu. 

16. Mai 2024

DGB-Stellungnahme zum Umsetzungsgesetz der europäischen KI-Verordnung

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Stellungnahme

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung konsultierte der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestags die „nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz“. Der DGB begrüßt grundsätzlich die in der KI-Verordnung vorgesehenen Transparenzvorschriften für KI-Anbieter. Die Verordnung schafft jedoch nicht die nötige Rechtssicherheit für den KI-Einsatz im Beschäftigtenkontext. Um eine Breitenwirkung von KI für Gute Arbeit zu erreichen, ist eine Konkretisierung der darin verankerten Öffnungsklausel auf nationaler Ebene von höchster Dringlichkeit. In der Stellungnahme werden zentrale Anforderungen zur Konkretisierung der Öffnungsklausel in nationales Recht erörtert. 

12. Mai 2024

DGB-Position zur Reform der Schuldenbremse

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Der DGB fordert ein kreditfinanziertes öffentliches Investitionsprogramm und eine grundlegende Reform der Schuldenbremse. Vor allem bedarf es einer goldenen Investitionsregel, die Investitionen in langfristig nutzbare Infrastrukturen, in Klimaschutz und zur gezielten Förderung privater Investitionen in die Transformation, von der Schuldenbremse ausnimmt. Dies gilt für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen. Weitere Reformschritte sind darüber hinaus notwendig, aber kein Ersatz für die Investitionsregel. Sie umfassen eine angemessene und bedarfsgerechte Anhebung des strukturellen Defizits, die antizyklische Ausgestaltung der Konjunkturbereinigungsmethode, die symmetrische Bewirtschaftung des Kontrollkontos der Schuldenbremse sowie die periodengerechte Verbuchung von Zinsen.

07. Mai 2024

Kurzbewertung der KI-Verordnung der EU

Positionspapier

Der DGB begrüßt den verabschiedeten Kompromiss für eine europäische KI-Verordnung. Die Verordnung setzt weltweit ethische Maßstäbe für die Entwicklung und Nutzung von KI-Anwendungen. Die darin enthaltende Öffnungsklausel ermöglicht auf nationaler Ebene spezifische Regelungen zur KI-Nutzung in der Arbeitswelt. Der DGB fordert die Bundesregierung deshalb auf, einen intelligenten „KI-Rechtsrahmen für Gute Arbeit“ zu schaffen. 

02. Mai 2024

KI-Verordnung der EU: Kurzbewertung der Position des Europäischen Parlaments

Positionspapier

Am 14.06. hat das Europäische Parlament die neue KI-Verordnung der EU (AI Act) beschlossen. Der DGB sieht viel Licht, aber auch viel Schatten. Hier finden Sie eine kurze Einschätzung. 

15. Juni 2023

AI Act: DGB-Position on European Council

Positionspapier

In December 2022, the EU Council deliberated on and suggested substantial changes to the EU Commission’s draft of an AI regulation dated 2021.  From the point of view of the DGB, there is a danger that the actually necessary, high requirements for AI providers in the high-risk area will largely fizzle out without effect. Now it is up to the European Parliament. What exactly lies behind it:

13. Februar 2023

KI-Verordnung: DGB-Position zum Europäischen Rat

Positionspapier

Im Dezember hat der Rat der EU wesentliche Änderungen am Entwurf der EU-Kommission für die geplante „KI-Verordnung“ vorgeschlagen. Aus Sicht des DGB besteht die Gefahr, dass die eigentlich nötigen, hohen Anforderungen an KI-Anbieter im Hoch-Risiko-Bereich weitgehend wirkungslos verpuffen. Nun ist das Europäische Parlaments gefordert. Was genau dahinter steckt: 

16. Januar 2023

DGB-Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDSG)

Gesetzentwurf

Stellungnahme

Mit dem Entwurf eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes legen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ein individualrechtlich ausgerichtetes Normenpaket vor. Dies ist erforderlich, um die Beschäftigten im digitalen Zeitalter effektiv vor Datenmissbrauch zu schützen und ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. Der Gesetzentwurf wurde von dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet.

01. November 2022

DGB Position: EU-COM Draft directive platform work

Positionspapier

The EU Commission has proposed a new EU directive to improve the working conditions of platform workers. In the view of the DGB, this is an overdue step: platform work has developed into a highly relevant shadow labor market that has so far remained largely unregulated. The DGB welcomes the EU Commission's initiative and today presented it‘s position on the draft directive.

10. März 2022

DGB-Positionspapier zum Richtlinien-Entwurf der EU-KOM zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen Plattformbeschäftigter

Positionspapier

Die EU-Kommission hat eine neue EU-Richtlinie vorgeschlagen, um die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten zu verbessern. Aus Sicht des DGB ein überfälliger Schritt: Plattformarbeit hat sich zu einem Schattenarbeitsmarkt mit hoher Relevanz entwickelt, der bislang weitgehend ungeregelt ist. Der DGB begrüßt die Initiative der EU-Kommission und hat heute seine Position zum Richtlinien-Entwurf vorgelegt.  

27. Januar 2022

Statt WTO-E-Commerce-Abkommen digitale Souveränität stärken

Positionspapier

Zu den Verhandlungen bei der WTO über ein E-Commerce-Abkommen, das die digitale Zukunft festschreibt und die digitale Kluft vergrößern könnte, haben der DGB und Brot für die Welt gemeinsame Anforderungen an ein mögliches Abkommen veröffentlicht. 

10. Januar 2022

DGB Position on the EU Commission's draft of a European AI Regulation

Positionspapier

With the draft for an "AI Regulation", the EU Commission has proposed a new approach for the approval of AI systems. This is intended to provide AI providers with a sufficient level of transparency about AI. This is an essential prerequisite for the work of the future. On the negotiations, the DGB presents it‘s requirements for the world of work in a position paper on the "AI ACT"

29. November 2021

DGB-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Digitale-Märkte-Gesetz

Stellungnahme

Mit ihrem Vorschlag für ein Digitale-Märkte-Gesetz möchte die EU-Kommission sehr große digitale Plattformen einer besonderen Regulierung unterstellen mit dem Ziel, faire und wettbewerbliche Märkte herzustellen.
Der grundsätzliche Ansatz und das Ziel, Marktmacht durch Regeln und Ausweichoptionen zu begrenzen, sind zu begrüßen. Der DGB schlägt vor, auch kleinere Plattformen einzubeziehen, wenn diese auf relevanten Märkten marktbeherrschend sind und Marktmacht missbrauchen könnten.
Der Digital Markets Act beinhaltet Instrumente, die es ermöglichen sollen, den Wettbewerb zwischen Plattformen anzuregen. Gelingt dies nicht, sollte auch diskutiert werden, inwiefern die marktregulierende Funktion von Plattformen staatlich organisiert werden kann. Staatliches Engagement könnte Plattformen schaffen, die den Werten des europäischen Sozialmodells von vornherein verpflichtet sind. Darin bestünde die Chance, große Plattformen zu etablieren, die fairen Handelspraktiken, guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen, der Sozialpartnerschaft, dem Datenschutz und dem Verbraucherschutz verpflichtet sind.
 

15. März 2021

Termine und Aktionen

DGB-Dialog Künstliche Intelligenz: Booster oder Barriere? KI und Diversität

Online

12.12.2024 Donnerstag

Aufgrund der großen Resonanz wird die "KI-Reihe" des DGB nach dem Sommer 2024 fortgesetzt. Wir starten mit dem Thema: "Booster oder Barriere? KI und Diversität".

16:30 - 17:30 Uhr

Aus dem Studio im Hans-Böckler-Haus (Digital/MS-Teams)

Welttag für menschenwürdige Arbeit

Aktionstag

07.10.2025 Dienstag

An diesem Tag, der erstmals am 7. Oktober 2008 begangen wurde, treten Gewerkschaften weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Wir fordern gerechte Löhne überall.

Weltweit

Aktuelles

Wichtige Neuerungen und Entwicklungen zur digitalen Transformation der Arbeitswelt

Fachkräftemangel: Potenziale heben – Wirtschaft stärken

DGB-Index Gute Arbeit 2024

DGB-Index Gute Arbeit 2024: Fachkräftesicherung? Nur mit guten Arbeitsbedingungen!

eGovernment Monitor 2024: Nutzung und Akzeptanz digitaler Verwaltungsleistungen aus Sicht der Bürger*innen

Studie zur digitalen Verwaltung

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