Gesundheitspolitik- und Pflege

In der Gesundheits- und Pflegepolitik steht für uns das Wohl aller Menschen im Mittelpunkt.

Worum geht es?

Die Gesundheits- und Pflegepolitik ist ein zentrales Politikfeld in unserer Gesellschaft, das darauf abzielt, eine angemessene und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung und Pflegeleistungen für alle Bürger*innen sicherzustellen. Dabei ist die Zusammenarbeit verschiedener Akteure unumgänglich, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, damit Gesundheit und Pflege für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Das ist ein wichtiges Leistungsversprechen und Merkmal für einen funktionierenden Sozialstaat  und zugleich eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in unserer Demokratie.

Im Zentrum der Gesundheitspolitik steht die Gestaltung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung. In Deutschland spielt dabei die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seit ihrer Einführung im Jahr 1883 eine zentrale Rolle. Das Ziel der GKV ist es, allen Versicherten einen bezahlbaren und gleichberechtigten Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen zu gewährleisten. 

Die Gesundheitspolitik steht heute vor vielfältigen Herausforderungen, von denen einige durch gesellschaftliche Veränderungen und demografische Entwicklungen beeinflusst werden. Eine alternde Bevölkerung führt zu einem höheren Bedarf an medizinischer Versorgung und Pflege. Die zunehmende Profitorientierung im Gesundheitswesen hat nicht zu einer Steigerung der Qualität und Senkung der Kosten beigetragen – an vielen Stellen ist sie ein Irrweg. Gleichzeitig stellt die Finanzierbarkeit von Versorgungsleistungen angesichts steigender Kosten und begrenzter Ressourcen eine zentrale Herausforderung dar. Die Pflegepolitik rückt dabei besonders in den Fokus, da der Bedarf an Pflegeleistungen mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zunimmt und ein großer Fachkräftemangel vorherrscht. 

Für uns als DGB  ist es in der gesamten Gesundheits- und Pflegepolitik wichtig, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl die Bedürfnisse der Patient*innen und Pflegebedürftigen als auch die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems berücksichtigt. Daher stehen für uns neben den Versicherten auch die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen im Fokus. Obwohl sie es sind, die das System tragen, leiden viele unter hohen physischen und psychischen Belastungen und schlechten Arbeitsbedingungen.

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Sozialpolitik

Gesundheitspolitik?

Was ist Gesundheitspolitik?

Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Sie ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, zur Selbstverwirklichung und um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Daher ist es nicht überraschend, dass diese Themen Dauerbrenner in der politischen und öffentlichen Debatte sind und eine Vielzahl an Akteuren kontrovers über die Ausgestaltung der Versorgung streitet. Zentraler Akteur zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die sich hälftig aus den Beiträgen ihrer Mitglieder sowie der Arbeitgeber finanziert und damit die Kosten für die gesetzlich Versicherten übernimmt. Wichtig sind ebenso die Leistungserbringer, also bspw. Ärzt*innen und Apotheker*innen, die für ihre erbrachten Leistungen von den Kassen bezahlt werden. Wie das System der Krankenkassen genau funktioniert, kannst du hier nachlesen.

Auch ökonomisch spielt der Gesundheitsbereich eine immer stärkere Rolle. Bereits jetzt machen die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung über 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus – Tendenz steigend. Da viel Geld im System ist, gibt es eine Vielzahl an einflussreichen Lobbygruppen, die versuchen, die Gesundheitspolitik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Wir als DGB haben uns das Ziel gesetzt, durch unsere politische Arbeit, auch unter Mitwirkung in der Sozialen Selbstverwaltung, die Gesundheitspolitik im Sinne der Gewerkschaftsmitglieder, Arbeitnehmer*innen und aller gesetzlich Versicherten zu gestalten.

Für eine gute Gesundheitsversorgung 

Deutschland verfügt grundsätzlich über eine hochwertige Gesundheitsversorgung – das hat sich auch in der Corona  Pandemie gezeigt. Die Qualität und der Zugang variieren jedoch beträchtlich: Während in wohlhabenden Gebieten oftmals eine Überversorgung herrscht, muss in strukturschwachen Regionen oft ein erheblicher Versorgungsmangel beklagt werden. Dies betrifft sowohl die stationäre wie auch die ambulante Versorgung. Wir fordern daher, dass Krankenhaus- und Versorgungsreformen die Ökonomisierung im Gesundheitswesen zurückdrängen. Um die Versorgungsqualität zu erhöhen, sollen Behandlungen in Zukunft nur dort durchgeführt werden, wo auch die nötigen Strukturen und Expert*innen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig müssen die Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung abgebaut werden. Sie sind ineffizient und stehen einer bedarfsgerechten Versorgung oft im Weg.  Nur mit einer bedarfsgerechten Versorgung für alle – unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status – kann aus unserer Sicht die Gesundheit der Menschen sichergestellt werden. Besonders wichtig ist es dabei, Gesundheit ganzheitlich zu betrachten und soziale Einflussfaktoren bei der Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen. Denn Armut und Krankheit  stehen noch immer in einem engen Zusammenhang.

Unsere Forderungen

  1. Gesetzliche Krankenversicherung stärken
    Die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der entscheidende Akteur im deutschen Gesundheitswesen, ohne den die Versorgung der Bürger*innen nicht gewährleistet werden kann. Umso wichtiger ist hier eine auskömmliche Finanzierung zu garantieren, was heute nicht der Fall ist. Der Grund für die finanzielle Schieflage der GKV ist nicht bei den Kassen selbst zu suchen, sondern ist durch ausgabensteigernde Gesetze und mangelnden Reformwillen begründet. Unsere Forderungen zur Finanzierung der GKV im Einzelnen findest du im Abschnitt Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen.
  2. Versorgung für alle sichern 
    Wir fordern den Ausbau der Versorgungsstrukturen insbesondere in strukturschwachen Regionen. Dazu gehört es auch, alternative Versorgungsformen, wie bspw. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Primärversorgungszentren stärker in den Versorgungsalltag einzubinden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass den Versicherten wichtige Behandlungen vorenthalten werden, indem man sie aus dem Leistungskatalog der Kassen streicht. 
  3.  Non-Profit statt Renditen 
    Gesundheit sollte kein Geschäft sein. Hohe Renditen zu Lasten der Versicherten zuzulassen ist unsolidarisch und ineffizient. Wir fordern daher, das Non-Profit-Prinzip zu fördern – also mit guter Qualität ohne Gewinnerzielungsabsicht effizient zu wirtschaften. Steigende Ausgaben für die Gesundheitsversorgung müssen immer an eine Verbesserung der Versorgungsqualität der Versicherten und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen gekoppelt werden. 

Pflegepolitik

Pflegepolitik bezeichnet die politischen Maßnahmen, die darauf abzielen, eine angemessene und qualitativ hochwertige Pflege für alle Bürger*innen sicherzustellen. Angesichts der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist dies eine der zentralen Herausforderungen in unserer Gesellschaft. Die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen macht nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung erforderlich, sondern vor allem neue Ideen und Konzepte. 

Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in einer selbst gewählten Umgebung sind das Ziel gewerkschaftlicher Pflegepolitik. Dazu bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Solidarität. Denn Pflege betrifft alle – sei es als pflegebedürftige Menschen, als Angehörige*r oder als Beschäftigte*r in der Pflege.

Wir setzen uns für eine bessere sozialräumliche Vernetzung zwischen den Kommunen und den Strukturen der sozialen Pflegeversicherung ein. Beratung, niedrigschwellige und ambulante Angebote sowie haushaltsnahe Dienstleistungen sind wichtige Bausteine einer koordinierten Strategie. 

Bürgerschaftliches Engagement kann zwar die Lebensbedingungen von pflegebedürftigen Menschen verbessern, kann und darf aber erforderliche professionelle Pflege nicht ersetzen. In den Kommunen muss eine altersgerechte Ausrichtung des Wohnungsbaus und der Sanierungsförderung erfolgen, um ausreichend barrierefreie Wohnungen zu schaffen und neue Wohnformen zu ermöglichen. Pflegepolitik ist dabei mehr als Pflegeversicherungspolitik; sie umfasst eine Vielzahl an Angeboten zur Daseinsvorsorge wie bspw. Wohnungs-, Verkehrs- und Sozialpolitik. 

Zurzeit wird größtenteils im familiären Umfeld gepflegt, der Anteil der Arbeitnehmer*innen mit Pflegeverantwortung nimmt beständig zu. Wir setzen uns dafür ein, dass bei einer pflegebedingten Freistellung von bis zu 6 Monaten, die heute schon möglich ist, pflegende Angehörige einkommensersetzende Leistungen wie beim Elterngeld erhalten. Wichtig ist, die Möglichkeiten zur Freistellung für und zur Anerkennung von Pflege so auszugestalten, dass sie eine gerechte Verteilung privater Pflegeaufgaben zwischen den Geschlechtern fördert und sich möglichst alle Angehörigen an der Pflege beteiligen können. 

Zukünftig wird das familiäre Pflegepotenzial abnehmen, weil die nachfolgenden Generationen zahlenmäßig schwächer sind und weil vor allem durch eine größere gesellschaftliche Mobilität und unterschiedliche Lebensmittelpunkte der Familienangehörigen die Möglichkeiten abnehmen, familiäre Pflegeaufgaben zu übernehmen. Somit ist absehbar, dass zukünftig professionelle Hilfen häufiger in Anspruch genommen werden. Notwendig wird dabei sein, den Anteil an Fachkräften in der Altenpflege zu erhöhen und sich nicht nur auf eine Steigerung der Betreuungskräfte zu konzentrieren.

In der stationären Pflege fehlen bereits jetzt vielerorts Fachkräfte. Dies führt nicht selten zu einer Unterversorgung, die sich direkt auf die zu pflegenden Menschen auswirkt. Die Attraktivität und die gesellschaftliche Wertschätzung der Pflegeberufe müssen daher durch bessere Rahmenbedingungen erhöht werden, um mehr Personal für die Pflege zu gewinnen – nicht zuletzt auch Männer.

Unsere Forderungen

  1. Bessere Bedingungen in der Pflege
    Der Gesundheits- und Arbeitsschutz muss deutlich ausgebaut werden, damit der Pflegeberuf dauerhaft ausgeübt werden kann. Um Arbeitsüberlastung abzubauen und eine gute Versorgungsqualität zu ermöglichen, ist eine verbesserte Personalausstattung zwingend nötig. Eine bedarfsgerechte Personalbemessung ist dazu unverzichtbar. Zudem müssen die beruflich Pflegenden ihrer Leistung und Qualifizierung entsprechend besser entlohnt werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der in der Pflege beschäftigten Arbeitnehmer*innen muss darüber hinaus gefördert und erleichtert werden.
  2.  Abbau von Unter- und Fehlversorgung
    Eine bessere Vernetzung der Haus- und Fachärzte mit ambulanten Pflegediensten, den stationären medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie der Palliativversorgung ist dringend notwendig. Dazu bedarf es auch einer neuen Arbeitsteilung zwischen den Gesundheitsberufen, bei denen insbesondere den Pflegekräften mehr Entscheidungsspielräume eingeräumt werden. Die Unterstützung der Pflegebedürftigen, aber auch ihrer Angehörigen muss zudem möglichst passgenau und zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
  3. Ausbau professioneller und sozialraumorientierter Angebote in der Pflege
    Viele Pflegebedürftige – aber auch deren Angehörige – wünschen sich keine Unterbringung in Heimen. Stattdessen möchten sie in ihrer bisherigen Umgebung verbleiben oder in alternativen Wohnformen, z. B. Wohngemeinschaften, leben. Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften fordern daher den Ausbau professioneller und sozialraumorientierter Angebote, damit diese Wünsche und Bedürfnisse erfüllt werden können. Dafür muss die Rolle der Kommunen gestärkt werden. Sie stehen in der Verantwortung, die notwendige soziale Infrastruktur zu planen, zu fördern und dabei mit den Pflegekassen zusammenzuarbeiten.

Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben in Deutschland etwa 73 Millionen Mitglieder und Familienversicherte. Sie sind nicht nur Körperschaften des öffentlichen Rechts sondern auch Solidar- und Interessengemeinschaften ihrer Mitglieder. Diese können frei zwischen den einzelnen Krankenkassen wählen.

Als selbstverwaltete Mitgliederorganisationen nehmen die Krankenkassen die Interessen der Versicherten wahr – sowohl in ihrer Eigenschaft als Beitragszahler*innen wie auch als Patient*innen.

Aufgaben und Sachkostenprinzip

Aufgabe der Kranken- und Pflegekassen ist es vor allem, für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Mitglieder und deren Angehöriger Sorge zu tragen.

Alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben einen sozial und wirtschaftlich diskriminierungsfreien Zugang zu einer vollständigen und qualitativ hochwertigen Kranken- und Pflegeversorgung sicherzustellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren dabei alle medizinisch notwendigen Leistungen, deren Nutzen wissenschaftlich festgestellt worden ist: Behandlungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Für diese Leistungen müssen die Versicherten weder in Vorleistung gehen noch eine Rechnung bezahlen. Das nennt man das Sachleistungsprinzip. Gesetzlich Versicherte bekommen darüber hinaus oftmals Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs angeboten, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Ob diese nutzen, schaden oder einfach nur Geld kosten, können alle im IGeL-Monitor der Medizinischen Dienste nachschlagen.

Unabhängig vom erwiesenen Nutzen haben viele Bundesregierungen in der Vergangenheit bei wirtschaftlich ungünstiger Entwicklung einige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgegliedert oder mit Zuzahlungen belegt.

Solidarität und Soziale Selbstverwaltung

Gesetzliche Kranken- und Pflegekassenkassen sind Sozialversicherungsträger und keine profitorientierten Unternehmen. Sie werden von den Beitragszahler*innen, Versicherten und deren Arbeitgeber*innen, meist paritätisch selbstverwaltet. Das bedeutet, dass der Verwaltungsrat einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse mit gleicher Anzahl von Vertreter*innen der Versicherten und Vertreter*innen der Arbeitgeber zusammengesetzt ist und entscheidet. Das ist vor allem bei AOKen (Allgemeine Ortskrankenkassen), BKKen (Betriebskrankenkassen), IKKen (Innungskrankenkassen) und der KBS (Knappschaft-Bahn-See) der Fall. Bei den Ersatzkassen ist der Anteil der Vertreter*innen der Arbeitgeber unterschiedlich. Die Verwaltungsräte entscheiden im Wesentlichen über Grundsatzfragen, den Haushalt der Kasse, die Bestellung der Vorstände und die Satzung der Kasse.

Solidarität bedeutet hier, dass jede*r die Versorgung erhält, die gerade benötigt wird – unabhängig vom eigenen Einkommen. Bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanzieren die Jungen die Alten, die Gesunden die Kranken und die Gutverdienenden die Geringverdienenden mit. Jede*r zahlt je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind kostenfrei familienmitversichert.

Wer ist versichert?

Mitglieder einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse können pflichtversichert oder freiwillig versichert sein.

Das hängt vom Einkommen ab: Im Jahr 2024 liegt die Grenze bei 69.300 Euro (brutto) pro Jahr. Wer ein Jahreseinkommen bis zu diesem Betrag hat, ist versicherungspflichtig. Wer darüber liegt, kann freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied werden.

Private Krankenvollversicherungsverträge

Beschäftigte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Selbstständige können einen privaten Vollversicherungsvertrag bei einem Versicherungsunternehmen abschließen. Der Leistungsumfang und die Prämienkosten sind abhängig von dem jeweilig abgeschlossenen Vertrag. Etwa 10 Prozent der Bevölkerung gehören – freiwillig oder gesetzlich gezwungen – zur Kundschaft der privaten Krankenversicherungsunternehmen mit dem Geschäftsmodell Privater Krankenvollversicherungsvertrag.

Gemeinsam ist allen privaten Vollversicherungsverträgen, dass es kein Sachleistungsprinzip, keine Prämien nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, keine kostenlose Familienmitversicherung und keine soziale Selbstverwaltung gibt. Hier gilt das Kostenerstattungsprinzip: Für Behandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel muss der*die Kund*in in Vorleistung gehen. Anschließend kann er*sie sich den Anteil der Kosten durch das privaten Krankenversicherungsunternehmen erstatten lassen. Die Höhe der Erstattung ist vom Vertragsinhalt abhängig.

Beamt*innen schließen größtenteils einen privaten Krankenversicherungsvertrag ab, der die Lücke zwischen Beihilfe und Vollkosten abdeckt oder sie können in einigen Bundesländern eine pauschale Beihilfe beantragen, wozu sie sich freiwillig in der GKV versichern können.

Private Krankenzusatzversicherungsverträge

Ergänzend können sich alle Krankenversicherten für spezielle Leistungen, wie Brillen und Zahnersatz, noch privat zusätzlich versichern. Wer sich überlegt, eine solche private Zusatzversicherung abzuschließen, sollte sich zunächst beim Konsument*innen- oder Verbraucher*innenschutz informieren.

Gesetzliche Pflegekassen

Die Pflegekassen sind die Träger der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung. Mit den Beiträgen der Versicherten erfüllen sie die gesetzlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen. Sie sind organisatorisch den Krankenkassen angeschlossen, gelten jedoch als eigenständige Institutionen unter staatlicher Aufsicht. 

Ihre Hauptaufgabe besteht darin eine angemessene Versorgung ihrer pflegebedürftigen Versicherten sicherzustellen. Dies geschieht durch die Bereitstellung finanzieller und materieller Leistungen sowie durch die Vernetzung verschiedener Angebote und durch individuelle Beratung.

Pflege wird oft zu einem Armutsrisiko, weil die Pflegekassen nur einen Teil der Leistungen finanzieren und ein erheblicher Selbstbehalt der Versicherten bleibt. Viele Menschen können beispielsweise die steigenden Eigenanteile für die Heimkosten nicht tragen und sind gezwungen, Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu beantragen. Auch ambulante Pflegeleistungen sind für viele nicht mehr bezahlbar. 

Wir setzen uns daher dafür ein, dass perspektivisch alle Bürger*innen in die soziale Pflegeversicherung einzahlen, damit künftig alle pflegerischen Kosten abgedeckt werden können. Eine solche Pflegebürgervollversicherung – also eine Pflegekasse für alle – würde sicherstellen, dass alle pflegebedürftigen Menschen gute Pflegeleistungen erhalten und gute Pflege für alle erschwinglich ist und bleibt.

Unsere Forderungen

  1. Kranken- und Pflegekassen verbessern – Gemeinwohlorientierung im Sinne der Versicherten stärken
    Wir als DGB und unsere Mitgliedsgewerkschaften setzen uns gemeinsam mit unseren Vertreter*innen in den Verwaltungsräten der Kranken- und Pflegekassen, aber auch insbesondere im GKV-Spitzenverband, dafür ein, dass diese die Interessen der Beitragszahler*innen und der Patient*innen noch besser wahrnehmen. Dafür müssen die Kassen gemeinwohlorientiert agieren. Kranken- und Pflegekassen sind keine privaten Unternehmen und sollen auch nicht als solche agieren. Der Wettbewerb in der GKV und der sozialen Pflegeversicherung muss wieder als Suchprozess um eine verbesserte Qualität der Versorgung und der Leistungen verstanden werden.
  2. Kranken- und Pflegekassen finanziell stärken
    a) Staatliche Verantwortung einfordern: Als Leistungsträger der sozialen Sicherung dürfen gesetzliche Kranken- und Pflegekassen nicht insolvent werden können. Damit Krankenkassen wieder auskömmlich finanziert werden, muss der Staat seiner finanziellen Verantwortung endlich nachkommen, und die Kosten für gesamtgesellschaftliche Leistungen vollständig aus Steuergeldern refinanzieren. Dazu gehören beispielsweise die Beiträge für Bürgergeld-Bezieher*innen oder die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.
     
    b) Ausweitung der solidarischen Finanzierungsgrundlagen in GKV und der sozialen Pflegeversicherung: Um die Beitragseinnahmen zu erhöhen, ist der Ausbau der solidarischen Finanzierungsgrundlage alternativlos. Dies erfordert die Integration der Teile der Bevölkerung, die bisher mehrheitlich nicht in der GKV und in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind: Dies sind insbesondere Besserverdienende und Selbstständige. Dazu müssen die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze schrittweise angehoben werden. Gleichzeitig müssen alle Einkommensarten, wie bspw. Kapitalerträge und Mieteinnahmen, oberhalb eines bestimmten Freibetrags bei der Berechnung der individuellen Beitragshöhe miteinbezogen werden. Durch eine solche Ausweitung der solidarischen Finanzierungsgrundlagen wären die Herausforderungen für Versicherte und Arbeitgeber auf lange Sicht zu bewältigen. Wir wollen damit die gesetzliche Krankenversicherung gerechter, solidarischer und zukunftsfähiger machen. Auch Beamt*innen wollen wir den Zugang erleichtern. 

    c) Soziale Pflegeversicherung zukunftsfähig aufstellen: Um die soziale Pflegeversicherung zukunftsfähig aufzustellen, müssen in einem 1. Schritt die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, begrenzt werden. In einem 2. Schritt ist dann die Einführung einer Pflegebürgervollversicherung unser politisches Ziel.

Versichertenrechte und Beratungsangebote

Mitglieder und Familienversicherte haben Rechte.  Grundlegende Rechte und Beratungsangebote sind:

Aufklärung, Beratung, Auskunft

Kranken- und Pflegekassen sind als Träger von Sozialleistungen zur Aufklärung, Auskunft und Beratung gesetzlich verpflichtet. Es geht darum, der Bevölkerung und den Versicherten die Erlangung und Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen. Hierbei müssen wir unterscheiden zwischen der

  • Aufklärung: Allgemeine Information und Aufklärung der ganzen Bevölkerung über soziale Rechte und Pflichten – ohne Bezug zu einem Einzelfall.
  • Beratung: Gezielte und umfassende Unterrichtung der*des Einzelnen über Rechte und Pflichten sowie Ansprüche gegenüber dem zuständigen Sozialleistungsträger.
  • Auskunft: Die Kranken- und Pflegekassen sind zentrale Auskunftsstellen für den gesamten Sozialleistungsbereich.  So sind sie zum Beispiel für die Benennung des zuständigen Trägers einer Sozialleistung verantwortlich.

Leistungen

Anträge auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse müssen bei diesen gestellt werden. Aber auch alle anderen Leistungsträgern und Gemeinden nehmen sie entgegen. Menschen, die sich im Ausland aufhalten, können die Anträge auch in den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland abgegeben. Werden Anträge bei einer Stelle abgegeben, die nicht zuständig ist, muss diese sie unverzüglich an die zuständige Kranken- und Pflegekassen weiterleiten. 

Die Kranken- und Pflegekassen müssen darauf hinwirken und helfen, dass unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. 

Die Kassen müssen dazu beitragen, dass

  1. jede*r die ihr*ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
  2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
  3. der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und
  4. ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden. Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, in Deutscher Gebärdensprache, mit laut-sprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen. 

Behandlungsfehler

Versicherte und Patienten, die nach einer ärztlichen Behandlung Zweifel haben, ob der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst wirklich einwandfrei war, können sich bei ihrer Krankenkasse Unterstützung holen. 

Unterstützung für Versicherte

Bei allen Fragen zu den Rechten der Mitglieder und Familienversicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind diese zu Beratung, Auskünften und Hilfestellung verpflichtet. Bei Beschwerden dazu können sich die Versicherten an ihre Vertreter*innen in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wenden. 

Falls eine Leistung abgelehnt wird, kann kostenlos Widerspruch eingelegt werden. Dann wird über den Widerspruch in einem sogenannten Widerspruchsausschuss entschieden. Dieser wird in den meisten Fällen von Vertreter*innen der Versicherten und Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen besetzt. 

Mitglieder einer unserer Mitgliedsgewerkschaften können sich sozialrechtlich vom DGB-Rechtsschutz vertreten lassen. Dabei entstehen keine weiteren Kosten, da sie als Gewerkschaftsmitglieder mit ihrem Mitgliedsbeitrag das Recht auf kostenlosen Sozialrechtsschutz haben.

Unsere Forderung

Bessere Unterstützung: Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen müssen künftig noch stärker ihre Mitglieder und Familienversicherten bei Verdacht auf Behandlungs- und Pflegefehler unterstützen. 

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Papiere und Downloads

Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Stellungnahme

Der Gesetzentwurf beinhaltet nur in Teilen die im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen zur finanziellen Entlastung Pflegebedürftiger sowie ihrer An- und Zugehörigen und wenige Leistungsausweitungen zur Unterstützung in der ambulanten Pflege.

10. Mai 2024

DGB-Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Anforderungskatalogs zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Stellungnahme

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bleiben bei der Auffassung, dass ein freiwilliges Gütesiegel eine direkte gesetzgeberische Regulierung der Auslandsvermittlung aus Drittstaaten, insbesondere auch in Gesundheitsfachberufe, nicht ersetzen kann. Sie bekräftigen auch erneut die in der Stellungnahme zur Erstfassung vom 7.7.2021 formulierten allgemeinen Einschätzungen zum Gütesiegel.

13. September 2023

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)

Stellungnahme

Die im März vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgestellte Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege soll u.a. mit dem bereits vorliegenden Referentenentwurf des Digitalgesetzes und dem nun vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der  verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) umgesetzt werden. 

14. August 2023

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens

Stellungnahme

Zentrales Vorhaben ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Anwendung einer Widerspruchsregelung (Opt-out). Zusätzlich soll die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen ausgebaut, das Angebot telemedizinischer Leistungen verbessert und Interoperabilität und Cybersicherheit optimiert werden. Ebenfalls soll der Innovationsfonds verstetigt und ausgebaut werden.

27. Juli 2023

DGB Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)

Stellungnahme

Vor dem Hintergrund der sich stetig verschlechternden finanziellen Bedingungen durch die anhaltend hohe Inflation in Höhe von 8,6 Prozent sowie massiv gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten sind die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Situation in der Pflege als völlig unzureichend einzuschät-zen. 

06. März 2023

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes: Vorschläge des DGB zur Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung

Stellungnahme

Die Europäische Kommission greift mit der Strategie für Pflege und Betreuung zwei gesellschaftlich und volkswirtschaftlich hoch relevante Themenfelder auf und stellt strategische Überlegungen an, wie durch längerfristige Maßnahmen ein besseres Gleichgewicht zwischen einerseits Erwerbsarbeit und andererseits Betreuungspflichten sowie Pflege für Frauen und Männer erreicht werden kann.

07. Dezember 2022

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Stellungnahme

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sollen durch das BMG verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für 2023 festgelegt werden, nachdem die Verhandlungen der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen DKG und GKV zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wie schon in den Jahren zuvor gescheitert sind.

27. Oktober 2022

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Stellungnahme

Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen verschiedene Regelungen getroffen werden, um das auf 17 Milliarden Euro geschätzte Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023 um ca. 12 Milliarden Euro zu reduzieren. Zur Deckung der verbleibenden Defizitsumme von ca. 5 Mrd. Euro sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzbeiträge um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte anheben.  

27. September 2022

Termine

DGB-Dialog Künstliche Intelligenz: Booster oder Barriere? KI und Diversität

Online

12.12.2024 Donnerstag

Aufgrund der großen Resonanz wird die "KI-Reihe" des DGB nach dem Sommer 2024 fortgesetzt. Wir starten mit dem Thema: "Booster oder Barriere? KI und Diversität".

16:30 - 17:30 Uhr

Aus dem Studio im Hans-Böckler-Haus (Digital/MS-Teams)

Welttag für menschenwürdige Arbeit

Aktionstag

07.10.2025 Dienstag

An diesem Tag, der erstmals am 7. Oktober 2008 begangen wurde, treten Gewerkschaften weltweit für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Wir fordern gerechte Löhne überall.

Weltweit

Aktuelles

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Pflege darf nicht länger arm machen

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"Teilzeitkrankschreibung": Idee ist absurd

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Die telefonische Krankschreibung hat sich bewährt

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Die Ampel muss jetzt die Pflege für alle sichern.

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Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt ein gleiches Recht auf Arbeit. Allerdings sind Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt noch immer benachteiligt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Arbeitsmarkt inklusiver wird, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können.

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