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Wohngeld

Hier erfährst du alles, was du zum Wohngeld wissen musst

Wohnen bezahlbar machen – das Wohngeld als „Brückentechnologie“

Fast 1/3 ihres Einkommens müssen Mieter*innen in Deutschland durchschnittlich jeden Monat für ihre Miete ausgeben. Explodieren die Energiepreise wie zuletzt in Folge des Kriegs in der Ukraine, stehen viele vor existenziellen Problemen Letztes Jahr könnten mehr als 8 Prozent aller Haushalte ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht ausreichend heizen, das betrifft mehr als 8 Millionen Menschen. Das ausgeweitete Wohngeld ist und war deshalb ein wichtiger Baustein, um Mieter*innen zu schützen. 

Erfahre hier alles, was du zum Wohngeld wissen musst: Wie kannst du Wohngeld beantragen? Hast du Anspruch? Wie hoch ist das Wohngeld? Das und mehr beantworten wir hier.

Direkt zu den Antragsformularen der 16 Bundesländer

Hier findest du die Antragsformulare für das Wohngeld.

Die wichtigsten Fragen zum Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Definition Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es ist für Haushalte mit geringem Einkommen, die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber finanzielle Unterstützung bei den Kosten fürs Wohnen benötigen. Wohngeld können Mieter*innen bekommen, aber auch Besitzer*innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. 

Beim Wohngeld wird immer nur ein Teil der Miete erstattet, nie die vollständige Miete.

Wohngeld auch bei Wohneigentum

Wenn du in deinem Eigenheim oder deiner Eigentumswohnung wohnst, kannst du ebenfalls Wohngeld erhalten. Das heißt dann "Lastenzuschuss". Statt der Miete sind dabei die “Belastungen aus der Immobilie” Grundlage der Wohngeldberechnung. Belastungen aus Immobilien sind zum Beispiel Tilgung und Schuldzinsen, Instandhaltungskosten, Steuern und Abgaben sowie Betriebskosten.

Im Folgenden sprechen wir der Einfachheit halber nur von "Miete". Das besondere Wohngeld für Immobilien-Eigentümer*innen, der sogenannte Lastenzuschuss, ist aber immer mit gemeint.

Was hat sich zum 1. Januar 2023 mit Einführung des Wohngeld Plus geändert?

Zum 1. Januar 2023 ist eine große Reform des Wohngeldes in Kraft getreten. Ende 2022 bezogen 650.000 Haushalte Wohngeld. Nach der Reform waren es Ende 2023 1,2 Millionen – also rund doppelt so viele.

Ein Herzstück der Reform ist, dass die stark gestiegenen Heizkosten berücksichtigt werden. 

Das heißt: Wenn du früher aufgrund deiner Wohnsituation und deines Einkommens kein Wohngeld bekommen konntest, kann es sein, dass du seit dem 1. Januar 2023 sehr wohl einen Anspruch hast. Deshalb kann es sich auch für dich lohnen, einen Antrag zu stellen / einen möglichen Antrag zu prüfen.

Gerade in Zeiten hoher Energiepreise, kann das neue Wohngeld eine spürbare Hilfe sein.

Also: Kein Geld verschenken – Wohngeldanspruch prüfen!

Wie hoch ist das Wohngeld?

Laut Bundesregierung lag das durchschnittlich ausgezahlte Wohngeld 2022 bei 190 Euro monatlich je Haushalt. Für das Jahr 2023,  also nach der großen Reform, hat die Regierung einen durchschnittlicher Auszahlungsbetrag von 370 Euro prognostiziert. 

Zum 1.1.2025 wurde das Wohngeld noch „dynamisiert“, das heißt, bei den Werten werden nun die gestiegenen Preise und die gestiegenen Mieten im Zeitraum 2021 bis 2023 nachvollzogen. Laut Bundesregierung steigt dadurch das Wohngeld nochmal um 15 Prozent.

Ob dir Wohngeld zusteht und wie hoch dieses ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: 

  • deiner Kaltmiete,
  • dem Mietniveau an deinem Wohnort,
  • der Anzahl der Personen im Haushalt und
  • deinem Einkommen. 

Deine individuellen Heizkosten werden nicht berücksichtigt. Stattdessen werden gestaffelt nach der Haushaltsgröße Pauschalen für die Heizkosten aufgeschlagen. Da sich die oben genannten Werte auf den Durchschnitt aller Haushalte beziehen – vom Single bis zur Großfamilie mit mehreren Kindern und Oma – hier einige Beispiele. Sie zeigen mit wie viel Wohngeld du ungefähr rechnen kannst:

BeispieleSingleAlleinerziehende 1 KindPaar ohne KindPaar 1 KindPaar 2 Kinder
Netto-Verdienst(e)1.300 Euro1.150 Euro2.280 Euro2.520 Euro2.300 Euro
Warmmiete600 Euro730 Euro730 Euro870 Euro1.020 Euro
Wohngeldanspruch220 Euro500 Euro120 Euro230 Euro630 Euro

Erläuterungen: 

Bei allen Beispielen ist für den Wohnort ein mittleres Mietpreisniveau (Mietstufe IV) unterstellt. Angenommen wird, dass das gesamte verfügbare Einkommen aus Beschäftigung(en) zum Mindestlohn stammt: 

  • Single: 30 Stunden/Woche
  • Alleinerziehende*r: 25 Stunden/Woche
  • Paar ohne Kind: 2 x 25 Stunden/Woche
  • Paar mit einem Kind: 2 x 28,5 Stunden/Woche
  • Paar mit 2 Kindern: 2 x 25 Stunden/Woche.

 

Bis zu welchem Einkommen kann ich Wohngeld bekommen?

Die Höhe des Wohngeldes lässt sich nur am konkreten Einzelfall ermitteln.

Die nachfolgende Tabelle gibt dir eine Orientierung, bis zu welcher Höhe des Nettoeinkommens voraussichtlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht:

Einkommensgrenzen zur Orientierung     
 SingleAlleinerziehende, 1 KindPaar ohne KindPaar 1 KindPaar 2 Kinder
Warmmiete600 Euro730 Euro730 Euro870 Euro1020 Euro
Einkommen (netto) von bis zu1560 Euro2190 Euro2410 Euro2820 Euro3560 Euro

Wenn du deinen Haushalt vergleichen willst, musst du beim Nettoeinkommen alle im Haushalt vorhandenen Einkommen zusammenzählen (z. B. neben dem Lohn ggf. auch zufließenden Unterhalt oder das Arbeitslosengeld einer Person). Nur das Kindergeld bleibt außen vor. Es spielt beim Wohngeld keine Rolle. Lebst du jedoch – etwa als Studierende*r – mit anderen zusammen, mit denen du weder verpartnert, noch verwandt oder verschwägert bist (Wohngemeinschaft), dann wirst du wie ein Single behandelt und nur dein eigenes Einkommen berücksichtigt.

Falls in deinem Haushalt mehr Personen leben als in unseren Beispielen, dann erhöht sich die Einkommensgrenze deutlich, bis zu der noch ein Anspruch besteht. Die Einkommensgrenze liegt ebenfalls höher, wenn deine Miete (in gewissen Grenzen) höher oder dein Einkommen niedriger ist als in den Beispielen. Die Einkommensgrenze liegt hingegen niedriger, wenn deine Miete geringer oder dein Einkommen höher ist. In unseren Beispielen wird angenommen, dass alle Erwachsenen erwerbstätig sind. Wenn das in deinem Haushalt nicht der Fall ist, liegt ihre Einkommensgrenze niedriger als in den Beispielen ausgewiesen.

Wer es etwas genauer als in den oben genannten Beispielen wissen will, kann einen Wohngeldrechner nutzen. Es gibt verschiedene Rechner-Angebote, die dabei helfen, den individuellen Wohngeld-Anspruch bereits vor Einreichung eines Antrages zumindest annähernd zu prüfen. Eine gute Orientierung bietet der “WohngeldPlus-Rechner” von smart-rechner.de.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Im Prinzip fast jede*r. Ausgeschlossen sind nur Personen, die bereits eine Sozialleistung bekommen, bei der die Miete berücksichtigt wird. Dies betrifft:

  • Bezieher*innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Studierende, die einen Anspruch auf BAföG haben, sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen doch Wohngeld bezogen werden kann. Ausnahmen gelten für Studierende,
    • die mit Kind(ern), anderen Angehörigen oder mit der*dem Partner*in zusammenleben
    • die BAföG nur als Darlehen erhalten
    • deren Studium gar nicht mit BAföG gefördert werden kann (z.B. keine vor dem 45. Lebensjahr begonnene Erstausbildung)
  • Auszubildende, die Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für Studierende

Wohngeld wird nur gezahlt, wenn die Wohnung den Lebensmittelpunkt darstellt – und zwar sowohl beruflich wie auch privat. Daher haben Grenzgänger*innen, die mit ihrer Familie im benachbarten Ausland leben und in Deutschland einen Zweitwohnsitz haben, in aller Regel keinen Wohngeldanspruch.

Wohngeld kommt vor allem in Frage für 

Wie und wo beantrage ich Wohngeld?

Um Wohngeld zu bekommen, musst du einen Antrag stellen. Dazu musst du ein mehrseitiges Formular ausfüllen. Jedes Bundesland hat einen eigenen Antrag. In einigen Städten und Gemeinden kann Wohngeld auch online beantragt werden – etwa in ganz NRW. Informiere dich auf der Homepage deiner Kommune, ob dir dieser Weg angeboten wird.
Du kannst den Antrag per Post an die Wohngeldstelle schicken oder bei einem persönlichen Termin abgeben. Die persönliche Abgabe hat einige Vorteile: Die Wohngeldstelle schaut deinen Antrag durch und prüft vor Ort, ob alles vollständig ist und alle Nachweise vorliegen. Und du kannst Fragen zum Wohngeldantrag stellen, falls dir etwas unklar ist! Für eine persönliche Vorsprache muss in der Regel vorab ein Termin vereinbart werden.

Wichtig: Kein Geld verschenken – rechtzeitig einen Antrag stellen!

Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag stellst. Entscheidend ist der Tag, an dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht und nicht der Poststempel. Geht ein Antrag vor Monatsende ein, wirkt er auf den Monatsersten zurück: Wohngeld wird dann für den vollen Monat gezahlt. Auch wenn die Bewilligung des Antrags auf sich warten lässt, erfolgt dann eine rückwirkende Zahlung ab Antragstellung. Du kannst außerdem einen formlosen Antrag stellen, wenn die Zeit drängt.

Beispiel: Frau F. erfährt am 26. Januar 2025 durch einen interessanten Artikel in ihrer Gewerkschaftszeitung, dass sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld hat. Da das Zusammensuchen aller notwendigen Nachweise (Miete, Verdienstabrechnung usw.) einige Zeit in Anspruch nehmen wird, Frau F. aber schon für Januar Wohngeld bekommen möchte, stellt sie zunächst einen formlosen Antrag und wirft diesen in den Hausbriefkasten ihrer Wohngeldstelle ein. Der Antrag geht somit noch im Januar ein.

Ein Muster für einen solchen formlosen Antrag findest du hier . Wenn du zur Miete wohnst, dann musst du im Muster "Mietzuschuss" anklicken. Wenn du in einer selbst genutzten Eigentumswohnung oder Eigenheim lebst, klicke "Lastenzuschuss" an. Nach deinem formlosen Antrag wird dir die Wohngeldstelle ein Antragsformular zuschicken und dich auffordern, den Antrag in einer bestimmten Frist ausgefüllt und mit Nachweisen zurückzusenden.

Und welche Stelle ist jetzt konkret an meinem Wohnort zuständig?

Das ist leider von Ort zu Ort etwas unterschiedlich. Im Regelfall heißen die zuständigen Stellen tatsächlich "Wohngeldstellen". Teils sind aber auch andere Bezeichnungen gebräuchlich, oder es ist so geregelt, dass allgemeine "Bürgerämter" die Anträge entgegennehmen. In vielen Bundesländern gibt es zentrale "Wohngeldstellenfinder".

Wo bekomme ich weiteren Rat und Hilfe zum Wohngeld?

Zum einen sind die örtlichen Wohngeldstellen selbst verpflichtet, Auskunft zu geben. Viele Beratungsstellen für Erwerbslose und erwerbstätige "Aufstocker" beraten nicht nur zum Arbeitslosengeld und der Grundsicherung/dem Bürgergeld, sondern auch zum Wohngeld (bitte vorab telefonisch erfragen). Adressen von Beratungsstellen in Wohnortnähe findest du hier. 

Keine Einzelfallberatung möglich: Wir bitten um Verständnis, dass wir als DGB Bundesvorstand keine Einzelfallberatung leisten und keine individuellen Fragen zum Wohngeld beantworten können.

Wie schnell kann ich mit finanzieller Hilfe rechnen?

Leider überhaupt nicht schnell. Schon vor der Wohngeldreform dauerte es in einigen Städten mehrere Monate, bis über den Antrag entschieden und das erste Geld ausgezahlt wurde. Mit der Wohngeldreform haben mehr Menschen einen Anspruch, die Zahl der Anträge wird steigen. Du musst dich daher wahrscheinlich auf eine längere Bearbeitungsdauer einstellen. Aber nicht vergessen: Das Wohngeld steht dir ab dem Monat zu, in dem du es beantragt hast. Falls du mehrere Monate auf deinen Bescheid warten muss, bekommst du eine erhebliche Nachzahlung. 

Wenn du nicht mehrere Monate warten kannst, da es bei dir finanziell sehr eng wird und du nicht mehr weißt wie du Miete und Strom zahlen sollst, dann kannst du folgendes tun:

  • Bei der Wohngeldstelle formlos einen Vorschuss auf dein Wohngeld beantragen. Ein Vorschuss ist möglich, wenn 8 Wochen vergangen sind, nachdem du den Wohngeldantrag und alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben.
  • Als Übergangslösung beim Jobcenter Bürgergeld beantragen. Jobcenter und Wohngeldstelle rechnen dann später untereinander ab, und du bekommst nur den noch ausstehenden Teil des Wohngelds für die Vergangenheit nachgezahlt, der das zwischenzeitlich erhaltene Bürgergeld übersteigt. Es ist zwar misslich, einen zusätzlichen Antrag auf Bürgergeld stellen zu müssen, aber absolut ratsam, um Mietschulden zu vermeiden!
Gibt es Risiken oder Nachteile für mich, wenn ich Wohngeld beantrage?

Nein. Das Wohngeld ist kein Almosen, sondern du hast einen Rechtsanspruch darauf, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Niemand muss sich dafür schämen, Wohngeld zu beziehen. Bei der Antragstellung fallen keine Gebühren an, das Verfahren ist kostenlos. Das Wohngeld ist auch kein Darlehen, das in besseren Zeiten zurückgezahlt werden muss, sondern ein Zuschuss, der dir verbleibt. Der einzige "Nachteil" beim Wohngeld ist, dass der Antrag etwas Aufwand macht und einige Nachweise beigebracht werden müssen. Doch dies ist gut investierte Zeit, wenn man bedenkt, dass du dafür jeden Monat eine spürbare finanzielle Hilfe bekommst.

Wohngeld oder doch das neue Bürgergeld – was passt für mich besser?

Das Wohngeld hat einige Vorteile gegenüber dem Bürgergeld:

  • Ist der Antrag erstmal geschafft, bestehen – anders als beim Bürgergeld – keine weiteren Verpflichtungen und Auflagen mehr. Nur wenn sich an deiner Situation etwas ändert, musst du das melden. Was genau, das steht im Wohngeldbescheid.
  • Ersparnisse spielen beim Wohngeld kaum eine Rolle. Es gelten relativ hohe Freibeträge (60.000 Euro für die 1. Person im Haushalt, 30.000 Euro für jede weitere). Der Wert von selbst genutztem Wohneigentum sowie bestimmte Formen der Altersvorsorge bleiben dabei ganz außer Betracht.
  • Familien mit Kindern, die Anspruch auf Wohngeld haben, steht vielfach zusätzlich der Kinderzuschlag zu. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld (250 Euro pro Kind) gewährt und beträgt maximal 292 Euro pro Kind und Monat.
  • Wohngeld kann man noch mit einem Einkommen beziehen, bei dem kein Anspruch mehr auf ergänzendes Bürgergeld bestehen würde. Das Wohngeld hilft somit Haushalten, deren Einkommen über der Anspruchsgrenze fürs Bürgergeld liegt.

Aber: Beim Wohngeld erhältst du immer nur einen Teil deiner Miete. Du musst also über genügend eigenes Einkommen verfügen, um den anderen Teil der Miete und deinen sonstigen Lebensunterhalt selbst bezahlen zu können.

Wer über so wenig Einkommen verfügt, dass er dies nicht leisten kann, der ist beim Bürgergeld besser aufgehoben. Dort wird die ganze Warmmiete – soweit angemessen – zu Grunde gelegt und es gibt auch pauschale Regelsätze für den Lebensunterhalt. Vorhandenes Einkommen wird gegengerechnet, die Differenz zum Bürgergeld ausgezahlt.

DGB-Infos zum Bürgergeld

Welche finanziellen Hilfen gibt es noch?

Erstattungsanspruch bei Betriebs- und Heizkosten-Nachforderungen

Wer Betriebs- oder Heizkosten bei der Jahresabrechnung nachzahlen muss, kann einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Dies gilt auch für Arbeitnehmer*innen, die eigentlich keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Beim Bürgergeld wird der Leistungsanspruch dem vorhandenen Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Grundsicherung ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können aber Menschen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – ggf. über das vorhandene Einkommen.

Ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Da das Beispiel-Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.

Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in dem die Nachforderung fällig wird und gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. Diesen einmaligen Erstattungsanspruch haben auch Bezieher*innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag, da ihr Existenzminimum in dem Monat, in dem die Nachforderung fällig wird, nicht gedeckt ist. Ein Muster für einen Antrag finden Sie hier

Löst das Wohngeld die wohnungspolitischen Probleme?

Nein, natürlich nicht. Wir als DGB sind dem Wohngeld gegenüber skeptisch. Wir sind der Meinung, dass das Einkommen zum Leben reichen sollte, ohne zusätzliche Anträge auf Unterstützung stellen zu müssen. In der Zeit steigender Energiekosten ist das aber nicht möglich. Das Wohngeld hat den Vorteil, Geringverdiener*innen relativ zielgerichtet zu unterstützen, um die hohen Energiekosten auszugleichen. Das Wohngeld darf aber nicht dazu dienen, überhöhte Mieten mit staatlichen Geldern zu begleichen und auf eine soziale Mietenpolitik zu verzichten. Deswegen setzen wir uns für einen 6-jährigen Mietenstopp und für den Bau von 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr und für eine neue Wohngemeinnützigkeit ein.

Download: Informationen zum Wohngeld auf einen Blick

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Wohngeld in einem Infoflyer für dich zusammengestellt. Die in den Flyern in den Beispielen genannten Wohngeldbeträge beziehen sich auf die Jahre 2023 und 2024. Ab 2025 ist das Wohngeld etwas höher.

Verfügbar sind aktuell folgende Sprachen: Deutsch, Englisch, Arabisch, Bulgarisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Paschtu.

Download: Infoflyer zum Wohngeld in 10 verschiedenen Sprachen

  • Don't lose money - Apply for housing benefit (Infoflyer, Englisch) Download PDF
  • Kein Geld verschenken - Jetzt Wohngeld beantragen (Infoflyer, Deutsch) Download PDF
  • Ne perdez pas d'argent - demandez l'aide au logement (Infoflyer, Französisch) Download PDF
  • Nie rezygnuj z pieniędzy - złóż wniosek o dodatekcmieszkaniowy (Infoflyer, Polnisch) Download PDF
  • Nu dați bani de pomană - Solicitați acordarea subvenției pentru acoperirea costurilor pentru locuință (Infoflyer, Rumänisch) Download PDF
  • Paranız boşa gitmesin - Konut yardımına başvurun (Infoflyer, Türkisch) Download PDF
  • Не пилейте парите си - Подайте молба за жилищна помощ (Infoflyer, Bulgarisch) Download PDF
  • لا_تهدر_أموالك-_تقدم_بطلب_للحصول_على_إعانة_السكن (Infoflyer, Arabisch) Download PDF
  • هیڅ_پیسې_نه_ورکول_کیږي-_د_استوګنې_ګټو_لپاره_غوښتنه_وکړئ (Infoflyer, Paschtu) Download PDF
  • پول_را_هدر_ندهید-_کمک_هزینه_مسکن_را_درخواست_کنید (Infoflyer, Farsi) Download PDF

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