Das Schnitzel zu fettig, der Salat zu teuer, das Angebot zu einseitig – das Thema "Kantinen-Essen" ist in vielen Betrieben ein Dauerbrenner. Was viele nicht wissen: Der Betriebsrat kann rund ums Kantinen-Essen jede Menge mitbestimmen.
DGB/Möller/BestSabel
Die eine Kollegin will auf den "Schnitzel-Tag" nicht verzichten, der andere wünscht sich mehr vegetarische Gerichte. Dem einen ist das Essen zu fettig, die nächste will Bio-Produkte im Angebot, und wieder anderen Kollegen sind die Getränke viel zu teuer: Das Kantinen-Essen bietet in der Regel jede Menge täglichen Gesprächsstoff in vielen Betrieben.
DGB/Simone M. Neumann
Auch für Auszubildende ist eine gut organisierte, günstige Kantine wichtig. Und die betriebliche Mitbestimmung kann da einiges erreichen – nicht nur der Betriebsrat, sondern zum Beispiel auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Florian Haggenmiller war bis März 2017 DGB-Bundesjugendsekretär und leitete vorher die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Deutschen Telekom. Er weiß also, was betriebliche Mitbestimmung beim Thema Kantine bewirken kann: "Ich kann mit meinem Engagement in der JAV mein Ausbildungsumfeld verändern", so Haggenmiller. "Ein ganz einfaches Beispiel: Während meiner Zeit als JAV-Mitglied haben wir für besseres Kantinenessen gesorgt. In der Ausbildung kann man sich nicht so viel leisten – da ist es wichtig, dass es mittags ein vernünftiges Essen zu vernünftigen Preisen gibt."
Was viele nicht wissen: Zu den vielen, vielen Vorteilen, die ein Betriebsrat für Beschäftigte bietet, gehört auch sein Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen "Sozialeinrichtungen". Dieses Mitbestimmungsrecht ist in §87, Absatz 1, Nummer 8 des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt. Und zu den so genannten Sozialeinrichtungen eines Betriebes gehört auch die Kantine.
Nur bei der Frage, ob eine Kantine eingerichtet wird, kann der Betriebsrat nicht mitreden. Gibt es aber eine Kantine, ist der Betriebsrat an den meisten Entscheidungen rund um Kantine, Essen und Getränke beteiligt.